Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung für das Jahr 2024 neu aufgelegt. Insgesamt stehen 1,5 Millionen Euro Fördergeld zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 60 Prozent der Investitionskosten – die maximale Förderhöhe ist auf 4.000 Euro festgelegt.
Bis zum 14. Juni 2024 kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Förderung wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene die laut ihrer Vereinssatzung hauptsächlich in der Wildtierrettung, insbesondere in der Rehkitzrettung, tätig sind. Die Drohne muss dafür einige Mindestanforderungen erfüllen:
• Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera
• Mindestflugzeit von 20 Minuten
• Home-Return-Funktion
• CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746
Alle weiteren Informationen sowie den Link für das heute freigeschaltete digitale Antragsverfahren sind zu finden unter:
www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html
Bei Fragen zur Antragsstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Deutsche Wildtierrettung e.V. möglich:
www.deutsche-wildtierrettung.de