Auch in der Mahd-Saison 2022 haben sich wieder zahlreiche Jägerinnen und Jäger in ganz Niedersachsen in Sachen Wildtierrettung engagiert! Wie in unserem Video zu sehen, kommt dabei immer häufiger modernste Drohnentechnik zum Einsatz – aber, Technik allein reicht nicht: Ohne den enormen ehrenamtlichen Einsatz der Jäger und vieler freiwilligen Helfer, wäre eine erfolgreiche Wildtierrettung bei der Mahd nicht möglich: Herzlichen Dank dafür!
Wildtierverluste bei der Mahd vermeiden
Landesjägerschaft, Landvolk und Landwirtschaftskammer empfehlen Prävention
(11.04.2022) Die erste Frühjahrsmahd steht an und fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs aufziehen. Natürliche Schutzstrategien wie das „Ducken und Tarnen“ schützen zwar vor Fressfeinden wie dem Fuchs, nicht aber vor den Erntemaschinen. Darauf machen die Landesjägerschaft Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen aufmerksam. Die Verbände empfehlen gemeinsam verschiedene Maßnahmen zur Prävention, die Wildtierverluste bei der Mahd vermeiden sollen.
Von innen nach außen mähen lautet die grundsätzliche Empfehlung für die Mäharbeiten. Diese einfache Regel ermöglicht es Rehen, Feldhasen und Co. noch während der Mahd die Flächen nach außen durch das stehende Gras zu verlassen. Je nach Situation, gilt es flächenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen: An stark befahrenen Straßen etwa, ist einseitig von der Straße her mit der Mahd zu beginnen. Besondere Aufmerksamkeit ist in den Saumbereichen gefragt - diese sind als Aufenthaltsorte bei vielen Wildtieren besonders beliebt und erfordern zusätzliche Vorsicht.
In Flächen mit bekanntem Wildvorkommen sollte bei den Mäharbeiten die Geschwindigkeit verringert werden und besondere Aufmerksamkeit gelten. Da sich viele Wildtiere vor hellem Scheinwerferlicht instinktiv ducken und nicht flüchten, sollte in der Dunkelheit auf Mäharbeiten möglichst gänzlich verzichtet werden. Bei der Ernte von Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – auch und gerade bei Bodenbrütern. Effektive Wildtierrettung beginnt aber bereits vor der Mahd. Bewirtschafter von Flächen sind tierschutzrechtlich verpflichtet, bei landwirtschaftlichen Arbeiten den Tieren vermeidbare Leiden oder Qualen zu ersparen. Geplanten Erntetermine sollten rechtzeitig mit dem Jagdpächter abgesprochen werden.
Kostengünstig und effektiv sind Knistertüten oder Flatterbänder in den Flächen. Auch der Einsatz von elektronischen Wildscheuchen hat sich bewährt. Jeweils ein Gerät pro drei Hektar kann zur Beunruhigung ausreichen. Als sehr erfolgreich hat sich auch der Einsatz so genannter akustischer Wildretter erwiesen. Diese an den Erntemaschinen angebrachten Signaltongeber erzeugen einen sehr hohen Piepton, der Wildtiere zur Flucht veranlasst.
Neuerdings kommen vermehrt Drohnen mit Wärmebild- oder Infrarot-Technik zum Einsatz. Sie können helfen, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren, um sie so vor den Erntemaschinen zu retten. Da deren Einsatz aber noch nicht flächendeckendeckend gewährleistet ist und zudem stark von äußeren Faktoren wie z.B. der Außentemperatur abhängig ist, sind die bewährten Strategien zur Vermeidung von Wildtierverlusten bei der Mahd, zu den auch das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden zählt, weiterhin von essenzieller Bedeutung, so die Verbände
Die Frühjahrsmahd erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft und ist notwendig, um qualitativ hochwertiges Futter zu ernten. Ein Tier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden, noch darf ihm Leiden und Schmerz zugefügt werden. Dies gibt das Tierschutzgesetz vor. Da die Mahd von Futterflächen keinen vernünftigen Grund für vorher Genanntes darstellt, obliegt es dem Flächenbewirtschafter, dafür Sorge zu tragen, dass während der Mahd kein Wildtier verletzt oder getötet wird. Die Verpflichtung für Maßnahmen zur Wildtierrettung unterliegt also dem Pflichtenkreis der Landwirte.
Bei der Wildtierrettung von dem Jagdrecht unterliegenden Arten handelt es sich um Jagdausübung in Form des Aufsuchens und Fangens von Wild. Damit handelt es sich um ein ausschließliches Recht des Jagdausübungsberechtigten. Eine Handlung ohne dessen Zustimmung stellt Jagdwilderei dar.
Handreichung: Hinweise zur Wildtierretung bei der Mahd
Das Video zur Vermeidung von Wildtierverlusten bei der Mahd wurde von der Landesjägerschaft Niedersachsen im Jahr 2015 produziert. Es spiegelt den damaligen Stand der aktuellen Technik wieder.