Schon seit geraumer Zeit wird in Niedersachsen über eine Anpassung der Jagdzeiten an die der angrenzenden Bundesländer bzw. an eine geänderte Rechtsprechung diskutiert. So hat z. B. das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 12.08.2004 für Recht erkannt, daß für dem Jagdrecht unterstellte Tierarten die Bejagung der Grundsatz, die Vollschonung hingegen die Ausnahme sein soll. Eine Vollschonung bedarf stets einer ausführlichen rechtfertigenden Begründung. Eine solche Begründung liegt z. B. für Bläß-, Saat- und Ringelgänse nicht vor, denn sie haben sich bereits über viele Jahre stark vermehrt. In den angrenzenden Bundesländern werden sie bejagt und es besteht die Frage, warum dies in Niedersachsen nicht ebenfalls erlaubt werden kann.
In einigen niedersächsischen Landkreisen sind junge Ringeltauben ganzjährig bejagbar, in anderen hingegen werden sie nur nach bürokratisch großem Aufwand zur Schadensminderung in Einzelfällen freigegeben. Die Landesregierung hat sich zur Aufgabe gestellt, unnötige Bürokratie abzubauen. Bei den Jungtauben wäre dies durchaus zur Verwaltungsvereinfachung und Schadensminderung denk- und machbar.
Nilgänse tauchen in jüngster Zeit überall auf und vertreiben mit ihrem intoleranten Verhalten heimische Wasservögel von ihren angestammten Brutplätzen. Sollten sie mit jagdlichen Mitteln einregulierbar sein?
Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat hierzu sowie auch noch zu einigen anderen Wildarten Vorschläge für neue Jagdzeiten entwickelt und an den zuständigen Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Herrn Hans-Heinrich Ehlen geleitet. In absehbarer Zeit wird wohl mit Neuerungen zu rechnen sein.