Am 18. November 2024 sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt die Verordnung über den Schießübungsnachweis und die Verordnung zur Änderung der Jagdabgabenverordnung veröffentlicht worden. Beide Verordnungen resultieren noch aus der Novellierung des Nds. Landesjagdgesetzes aus dem Jahr 2022.
Wie in der Begründung zur Verordnung zum Schießübungsnachweis nachzulesen ist, kann auch die Teilnahme an einer Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Kreismeisterschaft als Schießübung im Nachweisheft dokumentiert werden. Das Ministerium setzt allerdings als Mindestkaliber .222 voraus.
Die LJN hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass überwiegend das Kaliber 22 Hornet auf den Meisterschaften verwendet wird. Es wurde damals seitens des Ministeriums zugesagt, dass dies bei einer kommenden Verordnung berücksichtigt wird. Leider ist dies nicht geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde der LJN nun zugesichert, dass bei einer möglichen Überarbeitung oder Neufassung der Verordnung, diese Anpassung dann vorgenommen werden wird.
Die Verordnung zum Schießübungsnachweis tritt ab 1. Februar 2025, die geändert Jagdabgabenverordnung ab 1. Januar 2025 in Kraft.
Verordnung zum Schießübungsnachweis
Begründung zum Schießübungsnachweis
Verordnung zur Änderung der Jagdabgabenverordnung