Umgang mit auffälligem Wolf in Wildeshausen:

- Umweltministerium genehmigt Maßnahmen zur Vergrämung oder Entnahme - (PI MU Niedersachsen)

Symbolfoto

Nachdem in den letzten Tagen aus Wildeshausen und Umgebung Meldungen über ein auffälliges Wolfsverhalten eingegangen sind, erteilt das Niedersächsische Umweltministerium aufgrund zu befürchtender Gefahren, die Genehmigung, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten.
Nach einem dem Ministerium vorliegenden Foto ist davon auszugehen, dass es sich um einen jungen Wolf handelt. Das Tier zeigt kaum Scheu vor Menschen.

Im Falle des auffälligen Verhaltens von Wölfen sind grundsätzlich folgende Maßnahmen des Umgangs möglich, die auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Einklang stehen: Vergrämung, Entnahme durch Betäubung oder finale Entnahme.

Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und obliegt eigens dafür bestellten Personen; das können Wolfsberater, Veterinäre oder auch Jäger sein. (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 02.03.2015)