Durch die Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, ausgegeben am 24.04.2018, ist mit Wirkung vom 25.04.2018 in Niedersachsen die Schonzeit für die Nutria aufgehoben worden.
Unberührt hiervon bleibt nach wie vor die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach Paragraph 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz.
Hier der entsprechende Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt.