Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) zufolge sind Hundehalter ab dem 1. Juli dazu verpflichtet, ihren Hund in einem zentralen Register anzumelden, wobei Gebühren in Höhe von 17,26 Euro für eine Online-Anmeldung bzw. von 27,97 Euro für eine Registrierung per Formular oder telefonisch erhoben werden.
Hiergegen wehren sich einige Hundehalter mit einer online-Petition
Weitere Informationen zu der online-Petiotion sowie dieses selbst finden Sie hier.