Zum 1. Oktober wird für das Land Niedersachsen eine neue Jagdzeitenverordnung in Kraft treten. Nachdem die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) mehrfach und eindringlich Nachbesserungen eingefordert haben, die unberücksichtigt blieben, prüfen die Verbände nun gemeinsam mit dem Verband für Naturschutz und ökologische Jagd in Ostfriesland e. V. die Durchführung einer Normenkontrollklage gegen die Verordnung:
"Wir haben alle Möglichkeiten, die uns offen standen, genutzt, um wissenschaftsbasiert und faktenorientiert auf die Fehleistungen dieser neuen Verordnung hinzuweisen - leider sind wir mit unseren Argumenten und Vorschlägen auf taube Ohren gestoßen", so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Begründungen, die das Landwirtschaftsministerium für die Verkürzung der Jagdzeiten oder die Vollschonung einiger Arten liefert, seien wildbiologisch und ökologisch nicht nachvollziehbar – im Gegenteil, sie sprächen eher für eine Beibehaltung der aktuellen Jagd- und Schonzeiten. Insbesondere die Aufhebung der Jagdzeit für Saat- und Blässgänse und die Verkürzung der Jagdzeiten auf Wasserfederwild in Schutzgebieten entbehren jeder fachlichen Grundlage. Sie stellen nach Ansicht der Verbände einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Jagdrecht dar, der nicht akzeptiert werden könne. Daher prüfen die Verbände nun den Rechtsweg:
„Einschränkungen der Jagd auf Tierarten, die in ihrem Bestand gänzlich ungefährdet sind und in der Kulturlandschaft hohe Schäden verursachen, können so nicht stehen bleiben“, stellte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen klar.
Erkannt hat dies das Landwirtschaftsministerium offenkundig nur bei dem Verzicht auf die Verkürzung der Bejagung des Schalenwildes im Januar. Dies ist zwar ein richtiger Schritt, jedoch ein viel zu geringer in Anbetracht der massiven Einschränkungen, die jetzt auf die Betroffenen zukommen. Dass der Landwirtschaftsminister die neuen Jagdzeiten als Kompromiss und als großes Entgegenkommen gegenüber den Interessen von Jägern, Jagdgenossen, Landwirten, Waldbesitzern und Grundeigentümern verkauft, stößt bei den betroffenen Verbänden auf Unverständnis: "Das verkennt die Sachlage auf erschreckende Art und Weise, insbesondere da die Entscheidungsfindungen des Landwirtschaftsministers nicht auf Grundlage von Fakten verlaufen", so die beiden Verbandspräsidenten einhellig.
Die Jagdausübung ist ein Eigentumsrecht, das verfassungsrechtlich höchsten Schutz genießt. Nicht die Jagd muss deshalb begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung. Schließlich beinhaltet die Jagd den gesetzlichen Auftrag, für landeskulturell angepasste Wildbestände und die Vermeidung von Wildschäden zu sorgen. „Dafür aber brauchen wir ausreichende Jagdzeiten“, so die beiden Verbandsvertreter abschließend.