Ökologische Vielfalt und Landwirtschaft sind in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft eng miteinander verbunden.
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Verlust der Biologischen Vielfalt zu stoppen. Aus diesem Grund wird angestrebt, die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) entsprechend naturverträglich und auf ökologische Effizienz und Nachhaltigkeit fokussiert auszurichten.
Die große Koalition hat nun Einigung zu bislang strittigen Fragen beim Greening erzielt und das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet.
„Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. als anerkannter Naturschutzverband begrüßt ausdrücklich die vorgesehenen Bewirtschaftungsauflagen zur Erweiterung der Kulturfolge und die Regelungen zum Erhalt des sensiblen Dauergrünlandes. Unabdingbare Voraussetzung für positive Auswirkungen auf die wildlebenden Tierarten der Feldflur sind in diesem Zusammenhang wildtierfreundliche Bewirtschaftungsmethoden“ so Helmut Blauth, stellv. Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und Landwirt.
Auch die Verpflichtung zur Bereitstellung von bestimmten ökologischen Vorrangflächen wird als Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft unterstützt.
Darüber hinaus spricht sich die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. im Allgemeinen für den Anbau von Zwischenfrüchten aus. Im Detail müssen die Regelungen des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes nach Ansicht von Helmut Blauth allerdings differenzierter bewertet werden. „Eine Anerkennung von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen ist vor dem Hintergrund der Biodiversitätssteigerung gerade auf den intensiv bewirtschafteten Standorten Niedersachsens mit hohem Anteil Bioenergiepflanzenanbau nicht zielführend. Auf diesen Standorten wird bereits ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Herbst mit Zwischenfrüchten bestellt. Der Frühjahrsumbruch dieser Flächen führt jedoch zu erheblichen Konflikten mit dem Schutz von Bodenbrütern und Kleinsäugern. Das ursprüngliche Ziel des Greenings wird mit dieser Regelung konterkariert“. Im Hinblick auf naturschutzfachliche Belange bieten ganzjährig bodendeckende Kulturen mit einmaligem Erntetermin außerhalb der Brut und Setzzeiten für die wildlebenden Arten auf diesen Standorten deutliche Vorteile.