(Gemeinsame PI LJN & MU) Am 16. Oktober wurde in der Nähe von Salzhausen im Landkreis Harburg ein schwerverletzter Wolf aufgefunden. Autofahrern an einer Landstraße war der Wolf aufgefallen, da sich das Tier offenbar apathisch am Straßenrand entlang bewegte. Nach Beurteilung durch die hinzugerufene Kreisveterinärin erlöste ein Polizist das Tier schließlich von seinen Leiden. Kreisveterinärin sowie ein ebenfalls hinzugerufener Wolfsberater und Jäger gingen aufgrund der Art der Verletzung und der vorgefundenen äußeren Umstände zunächst von einem Verkehrsunfall aus. Entgegen dieser ursprünglichen Annahme war aber nicht ein Verkehrsunfall die Ursache für die Verletzungen, sondern eine nicht verheilte offene Fraktur durch Beschuss. Zu diesem Ergebnis kommt nun die Auswertung erster pathologischer Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin.
Niedersachsen Umweltminister Olaf Lies zeigte sich tief erschüttert ob dieser ersten Erkenntnisse: „Der Wolf ist eine streng geschützte Art, die ihren Platz in Niedersachsen hat und haben wird. Der illegale Schuss auf einen Wolf ist ein schwerer Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt!“. Klare Worte fand auch LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke, der die Tat ebenfalls scharf verurteilte: „Auch, wenn die genauen Umstände noch unklar sind: der- oder diejenige hat sich eines Artenschutzvergehens schuldig gemacht. Das ist ein Straftatbestand und dafür kann und wird es keinerlei Verständnis geben.“
Besorgt zeigten sich beide, dass dieser Vorfall die ohnehin sehr aufgeheizte Debatte um den Wolf in Niedersachsen weiter befördern könnte. Genau das Gegenteil sei aber notwendig – die Rückkehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung: „Klar ist, keine noch so scharfe Polarisierung darf und kann eine Erklärung oder gar Rechtfertigung für individuelles Fehlverhalten und illegales Handeln sein“, so Dammann-Tamke. Gleichzeitig warnte er aber davor, diesen Vorfall zu instrumentalisieren: „Wir müssen klar unterscheiden zwischen illegalen Rechtsverstößen, die geahndet werden müssen, und der Umsetzung von rechtsstaatlich festgelegten und angeordneten Maßnahmen – auch wenn diese die Tötung eines auffälligen Wolfes beinhalten.“
Ähnlich äußerte sich auch der Umweltminister: „Wir sind klar und einig in der Verurteilung dieses Vorfalls. Ich werbe stets für die Handlungsfähigkeit des Staates beim Abschuss von Problemwölfen. Und wenn der Erhaltungszustand gesichert ist, muss auch für den Wolf ein geordnetes Wildtiermanagement greifen. All dies muss aber auf der Grundlage von Recht und Gesetz geschehen Jede Form vermeintlicher „Selbstjustiz“ ist dagegen vollkommen inakzeptabel. Individuelle Willkür hat in unserem Land keinen Platz“, so Olaf Lies abschließend.