Am gestrigen Dienstag, den 12.06.2018, hat sich das niedersächsische Landeskabinett mit dem Entwurf für eine kleine Novelle des NJagdG befasst und diesen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Am heutigen Tag ist der Landesjägerschaft Niedersachsen dieser Entwurf zur Beteiligung zugegangen. Im Rahmen der bis zum 25. Juli 2018 andauernden Verbandsbeteiligung wird die Landesjägerschaft inhaltlich umfassend zu der geplanten Novelle Stellung nehmen.
In Folge der gestrigen Kabinettsbefassung kam es bereits zu einer medialen Berichterstattung. Hierbei wurden einige Punkte leider nicht immer ganz präzise von den zuständigen Institutionen kommuniziert, was in der Öffentlichkeit zu Verunsicherungen geführt hat.
Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden öffentlichen Berichterstattung vorab einige klarstellende Ausführungen, ohne diese zum jetzigen Zeitpunkt bereits abschließend inhaltlich zu bewerten. Eine detaillierte inhaltliche Stellungnahme der Landesjägerschaft erfolgt erst im Rahmen der Verbandsbeteiligung.
Für den Einzelfall, z.B. bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest soll der obersten Jagdbehörde im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) die Möglichkeit eingeräumt werden z.B. in Kernzonen des gefährdeten Bezirks den Elterntierschutz für Schwarzwild aufzuheben. Hierbei handelt es sich um die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage im Einzelfall, nicht etwa um eine grundsätzliche und dauerhafte Aufhebung des Elterntierschutzes. Auch der Einsatz von Nachtzieltechnik soll Bestandteil eines solchen möglichen Szenarios sein, zu dessen Freigabe sich das ML im Falle eines Ausbruchs der ASP durch die jagdrechtliche Änderung eine Ermächtigungsgrundlage schaffen will.
Die mögliche Aufhebung des sachlichen Verbots für Schallminderer bliebe mit einer Bedarfsprüfung im Einzelfall verbunden – jeder Jäger müsste also sein Bedürfnis bei der Waffenbehörde glaubhaft nachweisen.
Bei der geplanten Einführung einer Verordnungsermächtigung als Einschränkungsmöglichkeit des sachlichen Verbotes der Erlegung von Schwarzwild von Kraftfahrzeugen aus bei sogenannten Erntejagden, handelt es sich um eine rechtliche Klarstellung der bereits vor einigen Jahren getroffenen Übereinkunft zwischen ML, Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft und Landesjägerschaft Niedersachsen. Das Erlegen von Wildschweinen "aus dem Auto", wie mitunter in der Presse verkürzt dargestellt, rechtfertigt diese Änderung nach Rechtsauffassung der Landesjägerschaft nicht. Vielmehr geht es hierbei um die Erlaubnis der Erlegung von Schwarzwild von Ansitzeinrichtungen aus, die auf einem Kraftfahrzeug (z.B. auf der Ladefläche eines Pick-Ups) fest verankert, fest mit einem Kraftfahrzeug verbunden (z.B. ein Drückjagdbock mit Anhängevorrichtung) oder auf einem mit einem Auto verbundenem Anhänger verankert sind.
Die Ausbreitung der als invasive Art gelisteten Nutria stellt aufgrund der Wühltätigkeiten an Deichkörpern für den Deich- und Hochwasserschutz eine große Gefahr dar. Eine intensive Bejagung dieser Art ist ein wichtiger Bestandteil des Managements. Nutrias reproduzieren jahreszeitenunabhängig mehrmals im Jahr und es ist deshalb jederzeit mit zur Aufzucht erforderlichen Elterntieren zu rechnen deren Tötung einen Straftatbestand darstellen würde. Die Aufhebung der Elterntierregelung bei der Nutria soll verhindern, dass im Rahmen der Jagdausübung gegen den Elterntierschutz verstoßen wird.