Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am gestrigen Mittwoch (13.10.2021) nach mündlicher Verhandlung vier Normenkontrollanträge gegen die Niedersächsische Jagdzeitenverordnung abgelehnt, die sich gegen die ganzjährige Schonzeit bei der Blässgans richteten. In einem Fall ging es zusätzlich auch um die Saatgans. Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN), die drei dieser Anträge aus den Reihen ihrer Mitglieder unterstützt hat, zeigt sich enttäuscht:
„Wir können diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nicht nachvollziehen. Die seitens der Landesregierung vorgebrachten Argumente halten wir wildbiologisch und rechtlich für nicht haltbar – sie entbehren einer fachlichen Grundlage. Beide Gänsearten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand mit einer stabilen bzw. langfristig anwachsenden Population“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, in einer ersten Reaktion.
Gerade vor diesem Hintergrund, stelle die ganzjährige Schonzeit einen massiven Eingriff in das Jagdausübungsrecht und damit auch in das Eigentumsrecht dar, so Dammann-Tamke weiter. Auch weitere, seitens der Landesregierung vorgebrachte Argumentationen, seien nicht stichhaltig: Eine Gefährdung geschützter Gänsearten durch eine Verwechslungsgefahr bestehe in der Praxis nicht und auch die Bestimmungen der Vogelrichtlinie rechtfertigten keine ganzjährige Schonzeit.
Neben den vier gestern verhandelten, sind gegen die Jagdzeitenverordnung weitere Normenkontrollanträge anhängig, die vom Zentralverband der Jagdgenossenschaft und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) unterstützt werden. Auch diese richten sich unter anderem gegen die ganzjährigen Schonzeiten der Bläss- und der Saatgans. Die Entscheidungen hier stehen noch aus.
Eingereicht wurden die Normenkontrollanträge bereits im Jahr 2015 als Reaktion auf die im Oktober 2014 in Kraft getretenen Jagdzeitenverordnung. Neben den beiden Gänsearten Bläss- und Saatgans umfassten diese ursprünglich auch einige weitere Wasserfederwildarten – unter anderem Nilgans, Graugans, Kanadagans und Stockente. Hier hatte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium nicht zuletzt aufgrund der anhängigen Verfahren zwischenzeitlich auf dem Verordnungswege Änderungen umgesetzt und die Jagdzeiten wieder ausgeweitet. In der Folge wurde die gerichtliche Auseinandersetzung in diesen Fällen für erledigt erklärt. Im Zuge der letzten Änderung der Jagzeitenverordnung, die im Januar 2021 in Kraft trat, wurden die Erwartungen beider Verbände, dass auch Bläss- und Saatgans wieder eine Jagdzeit bekommen, nicht erfüllt und die Verfahren vor dem OVG bei diesen Gänsearten wieder aktiviert.
„Wir sind mehr als enttäuscht ob der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Klar ist aber auch, wären wir diesen Weg nicht konsequent gegangen, hätten wir vermutlich auch die zwischenzeitlich erfolgten Ausweitungen der Jagdzeiten bei anderen Wasserfederwildarten so nicht erreicht“, so Dammann-Tamke weiter.
___________________________________