JAGDGEBRAUCHSHUND<//font> | |
Geprüfte Jagdhunde: Zwei-Klassen-Gesellschaft? <//font> | |
Konfusion bei den Führern von Jagdhunden: welcher Hund darf jagdlich eingesetzt werden? Darf ein Jagdhund ohne Papiere nur noch als Stuben- oder Hofhund sein Dasein fristen? Oder existiert hier nur einfach eine Wissenslücke? von Sibylle Erbut Den Einsatz von Jagdhunden regeln zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes die Länder in ihren Landesjagdgesetzen. So legt z. B. das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) eindeutig fest, dass ein Jagdhund nur für die Jagdarten eingesetzt werden darf, für die er geprüft worden ist. Das heißt im Klartext, dass der Hund am Wasser verwendet werden darf, der eine entsprechende Wasserprüfung abgelegt hat. Der Stöberhund muss das Fach Stöbern nachweisen oder eine gesonderte Stöberhundprüfung absolviert haben, der Schweißhund eine Schweißprüfung usw. Soweit ist der gesetzliche Teil kurz und relativ einfach verständlich. Bei den einzelnen Jagdhunden wird es schon etwas komplizierter: Hier gibt es Hunde mit Papieren (d. h. mit einem Abstammungsnachweis) und Hunde ohne Papiere. Bei den Hunden mit Papieren muss unterschieden werden zwischen Hunden mit Papieren, die vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannt sind, und Hunden mit anderen Papieren. Hunde mit sog. JGHV-Papieren sind diejenigen, deren Zuchtvereine über den JGHV dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehören, der wiederum Mitglied der Fédération Cynologique Internationale (FCI) in Thuin, Belgien, ist. Außerdem gibt es Internationale Papiere, die FCI-Papiere. Diese werden z. B. (Jagd-)Hunden ausgestellt, die im Ausland gezüchtet worden sind oder ins Ausland abgegeben werden. Nur die Hunde einer anerkannten Jagdhunderasse mit JGHVoder FCI-Papieren haben das Privileg, an den Verbandsprüfungen des JGHV teilnehmen zu dürfen, deren Bestehen aber nicht unbedingt auch automatisch den Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit enthält. | |
Voraussetzungen für die Brauchbarkeitsprüfung <//font> | |
Alle anderen Hunde, egal, ob sie Papiere eines nicht vom JGHV anerkannten Verbandes oder gar keine Papiere haben, müssen in Niedersachsen den Nachweis ihrer jagdlichen Brauchbarkeit bei den Jägerschaften erbringen. Bei Hunden, die erfolgreich auf Verbandsprüfungen des JGHV, z. B. HZP oder VGP/VPS, geführt worden sind, werden bestimmte Leistungsnachweise für die jagdliche Brauchbarkeit anerkannt, sodass nur noch die fehlenden Fächer auf der Brauchbarkeitsprüfung geprüft werden müssen. In Niedersachsen hat die Landesjägerschaft im Jahr 2002 die Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen, die sog. Brauchbarkeitsrichtlinien, neu herausgebracht. Diese Richtlinien vom Land über die Ausführungsbestimmungen zum NJagdG als verbindlich anerkannt regeln, welche Prüfungen von Jagdhunden zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit abgelegt werden können, wie diese Prüfungen abzuhalten sind und welche Hunde überhaupt geprüft werden dürfen. Zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden dürfen nämlich nur solche Hunde, die dem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse entsprechen. Übersetzt heißt dies, dass z. B. ein Hund, der eine Mischung aus Terrier und Teckel ist, äußerlich entweder den Terriern oder den Teckeln zuzuordnen sein muss, um zu einer Brauchbarkeitsprüfung zugelassen zu werden. Dieser Passus schließt auch gleichzeitig all die Hunde vom jagdlichen Einsatz aus, die nicht zu den anerkannten Jagdhundrassen gehören. An dieser Stelle muss unbedingt auch ein Wort zu den sog. Schwarzzuchten gesagt werden. Eine Schwarzzucht ist nach dem Verständnis des JGHV und der ihm angeschlossenen Zuchtverbände jeder Hund, der entweder aus einer Verbindung von zwei Hunden einer Jagdhunderasse stammt, deren Zuchtverband nicht Mitglied im JGHV ist (diese Hunde haben zwar möglicherweise Papiere, sie sind aber vom JGHV nicht anerkannt), oder aber von zwei Hunden abstammt, die gar keine Papiere haben, aus welchem Grund auch immer. Es bekommen z. B. auch solche Hunde keine Papiere, deren Eltern zwar reinrassig sind und Papiere haben, deren Verbindung aber ein Unfall war, also eine ungewollte Verbindung z. B. wegen Inzucht, nicht gewollter Zuchtwerte usw. Es ist an dieser Stelle unbedingt zu betonen, dass mit all diesen Hunden die Jagd ausgeübt werden darf, wenn sie dem Phänotyp einer anerkannten Jagdhundrasse entsprechen. Sollen sie im Rahmen des jagdlichen Einsatzes auch eine Nachsuche gleich auf welche Wildart absolvieren, müssen sie die Brauchbarkeits- oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben. Jegliche Diskriminierung gegenüber Jagdhunden mit JGHV-Papieren ist in diesen Fällen unangebracht. | |
Jede bestandene Prüfung ein Gütesiegel <//font> | |
Andererseits soll natürlich auf gar keinen Fall einer gedankenlosen Hundevermehrung das Wort geredet werden. Zuchtvereine sind für die Förderung der guten Anlagen der Hunde, die Kontrolle der Anpaarungen, Vergleich der Zuchtwerte und eine fundierte Ausbildung grundsätzlich unverzichtbar. Doch all die Stimmen, die herausstellen, dass rein gezogene Jagdhunde grundsätzlich besser sind, sind schlicht falsch! Es wäre hilfreich, wenn alle Vereine und Organisationen, die sich der Hundeausbildung annehmen, an einem Strang zögen. Sie sollten alle Jäger, die einen Jagdhund ausbilden wollen, in ihrem Bemühen unterstützen, denn viele Jäger kommen an einen Jagdhund- Mischling oder eine Schwarzzucht, ohne es zu wissen oder manchmal auch aus Mitleid. Hinzu kommt außerdem noch als ganz wichtiger Faktor die Liebe zu seinem Hund. Entscheidend sollte immer nur sein, dass der Hund ausgebildet wird, dass mit ihm gearbeitet wird. Alle Jäger, auch die Nicht- Hundeführer, sollten sich klar machen, dass die Ausbildung eines Jagdhundes viel Zeit kostet und Arbeit macht und dass eine Prüfung Stress für Hund und Führer bedeutet, egal, bei welchem Ausrichter sie abgelegt wird. Ein Gütesiegel ist jede bestandene Prüfung, der sich ein Gespann aussetzt, unabhängig davon, ob sie bei einem Zuchtverein (anerkannt oder nicht!), bei einem Jagdgebrauchshundverein (JGV) oder bei einer Jägerschaft abgelegt wurde wenn alle das gleiche Klassenziel erreichen. Abschließend noch ein Wort zu den Hunden, die von fremden Revierinhabern angefordert werden, z. B. Schweißhunde für die Nachsuchenarbeit oder Stöberhunde für eine Drückjagd. Versicherungsschutz genießen in der Regel die Hunde, die eine entsprechende Prüfung bestanden haben. Auch hierbei ist es gleichgültig, ob mit oder ohne Papiere, was zählt, sind Ausbildung, Prüfung, Führung und Leistung. Der lückenlose Abstammungsnachweis hilft bei der Ausbildung und Prüfung wenig. Allein der Hundeführer setzt den vierbeinigen Jagdhelfer ein. Entscheidend ist dabei, wie gut die beiden zusammenarbeiten! Aus dem NIEDERSÄCHSISCHEN JÄGER 1/2005, S. 32-33 |