(DJV) Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, den die EU-Kommission im November 2015 vorgelegt hatte, wurden einige kritische Punkte entschärft, andere zusätzlich eingefügt.
Mit Blick auf das Ziel der Terrorismusbekämpfung bezeichnet DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke die Änderung als Augenwischerei: „Mit überbordenden bürokratischen Maßnahmen wird sich kein Terrorist von seinen Aktivitäten abhalten lassen. Im Gegenteil: Wenn die Behördenmitarbeiter durch die Verwaltung des legalen Waffenbesitzes gebunden sind, stehen sie nicht zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Verfügung“: Weiterlesen...