Im Dezember 2009 hat die EU-Kommission in einem Barometer veröffentlicht, wie sie die Umsetzung der gemäß Vogel- und FFH-Richtlinie zu meldenden Gebiete beurteilt. Danach hat Deutschland mit 738 Vogelschutzgebieten (59.784 qkm) und 4.622 FFH-Gebieten (54.342 qkm) die Vorgaben weitestgehend vollständig erfüllt.
Ähnlich gut bewertet werden bei den Vogelschutzgebieten Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Polen. Bei den FFH-Gebieten betrachtet die EU-Kommission neben der Benennung aus Deutschland auch die Meldungen von Belgien, Dänemark, Italien und den Niederlanden als weitgehend vollständig.
In den benannten Gebieten besteht ein Verschlechterungsverbot, d. h. die Staaten müssen dafür sorgen, daß sich die Lebensumstände der Vögel oder bestimmter Lebensräume und Lebensgemeinschaften prioritär zu schützender Arten nicht verschlechtern. Naturschutzmittel z. B. für den Vertragsnaturschutz werden deshalb vornehmlich dort investiert.