26. Februar 2016 (DJV) Berlin
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat gestern einen Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes auf den Weg gebracht. Dieser zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt in einer ersten Reaktion. „Der Entwurf ist im Grundsatz positiv zu bewerten“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Es gebe jedoch noch Inhalte, die im Detail geprüft werden müssten, so Fischer.
Ein unsinniges pauschales Verbot des Materials Blei, wie es in einigen Bundesländern bereits geregelt ist, wird laut DJV durch die geforderte wissens- und praxisorientierte Regelung ersetzt. Künftig ist ein Dreiklang von tierschutzgerechter Tötungswirkung, Präzision und Minimierung des Bleieintrages entscheidend für die Zulassung von Büchsenmunition für die Jagd auf Schalenwild (Reh, Wildschwein, Hirsche). Grundlage soll dafür der bereits vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichte Entwurf einer technischen Richtlinie werden. „Jetzt gilt es, die Richtlinie praxistauglich umzusetzen“, so Dr. Wolfgang Bethe, Veterinär und DJV-Vizepräsident. Damit verhindere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erfolgreich weitere Tierversuche mit Jagdmunition in freier Wildbahn, so Dr. Bethe weiter.
Derzeit können Jäger beim Munitionskauf nicht erkennen, welche Munition tatsächlich welches Tier auf welche Entfernung tierschutzgerecht tötet. Dies führt laut DJV zu großer Verunsicherung. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehene Kennzeichnungspflicht von Büchsenmunition soll hier künftig Abhilfe schaffen.
Der DJV begrüßt zudem die im Entwurf enthaltenen bundeseinheitlichen Vorgaben zum Schießübungsnachweis. „Dieser wird künftig für die Teilnahme an Bewegungsjagden abweichungsfest geregelt. Bereits bestehende, weitergehende Regelungen auf Länderebene verlieren ihre Gültigkeit, sodass der Jagdschein wieder bundesweit einheitlich gilt. Ein Flickenteppich wird erfolgreich bereinigt“, so Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg, zuständig für Jagdrecht im DJV-Präsidium. „Es drohte ein Szenario, dass Jäger zwingen würde, für jedes Bundesland eine Unmenge unterschiedlicher behördlicher Nachweise mit sich zu führen. Mit dem vielbeschworenen Bürokratieabbau hätte dies wenig zu tun gehabt“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.
Der Novellierungsentwurf zum Bundesjagdgesetz sieht weiterhin bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung vor. Unter anderem wird das Ausbildungsfach Wildbrethygiene aufgewertet und soll künftig Sperrfach sein: Fällt ein Jagdschüler hier durch, besteht er die gesamte Prüfung nicht. „Das unterstreicht unsere hohen Ansprüche an heimisches Wildbret“, so DJV-Vizepräsident Dr. Bethe. Dies sei ein hochwertiges regionales Lebensmittel, das in der Gesellschaft beliebter sei als je zuvor.
Der Deutsche Jagdverband wird den vorliegenden Gesetzesentwurf nun in den kommenden Tagen kritisch prüfen und sich bis Mitte März mit einer detaillierten Stellungnahme in die Verbändeanhörung aktiv einbringen.
Der Entwurf zu einer technischen Richtlinie Jagdgeschoss (TRJ) auf der Seite des Bundeslandwirtschaftsministeriums: http://bit.ly/TRJagdgeschosse