(LPD) Für Unruhe in den betreffenden Verbänden und Organisationen sorgt ein Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, in dem mitgeteilt wird, dass der seit Januar entstandene und künftig entstehende Aufwand beim Jagen, Suchen und Beproben von Fallwild im Sinne der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr entschädigt werden darf. Dazu zähle auch der Mehrabschuss von Schwarzwild und der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Grund ist die fehlende haushaltsrechtliche Ermächtigung. Für das Landvolk Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) stellt diese Entscheidung ein fatales Signal dar.
Der ASP-Fall in einem Hausschweinbestand im Emsland im Jahr 2022 hat gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen die Seuche für Schweinehalterinnen und -halter hat. „Die Jägerschaft hat damals ganz selbstverständlich mit großem Einsatz und Engagement gehandelt und bewiesen, dass sie ein wichtiger und verlässlicher Partner ist. Auch das Land betont immer wieder, dass es in Sachen ASP-Prävention ohne die Jäger nicht geht. Umso unverständlicher ist für unsere Mitglieder nun diese Entscheidung – zumal es in anderen Bundesländern auch geht“, sagt LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
„Oberstes Ziel der ASP-Bekämpfung ist es, in Deutschland wieder ASP-frei zu werden“, konstatiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Dazu gehöre auch die Reduzierung des Schwarzwildbestandes und ein Frühwarnsystem durch schnelles Auffinden von Fallwild und eine kontinuierliche Beprobung auf das ASP-Virus: „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen.“
Landvolk, LJN, LWK und ZJEN arbeiten seit vielen Jahren in der ASP-Sachverständigengruppe mit, die das Land Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eingerichtet hat. „Konsens in dieser Gruppe war stets, dass die ASP-Bekämpfung in der Schwarzwildpopulation einem Marathon gleicht, und dass es daher umso wichtiger ist, das große Engagement der Jägerschaft auch durch finanzielle Anreize anzuerkennen“, betont ZJEN-Präsidentin Astrid Garben-Mogwitz. „Wir sind sehr erstaunt darüber, dass die Zahlungen künftig wegfallen sollen, obwohl Zweck und Rechtsgrundlage eines entsprechenden Erlasses aus 2018, der Ende 2022 ausgelaufen war, immer noch bestehen“, erklärt LWK-Präsident Gerhard Schwetje. Gemeinsam appellieren Landvolk, LJN, LWK und ZJEN an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen. (LPD 73/2023)