DJV nimmt Stellung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Umsetzung des EGMR-Urteils weitestgehend gelungen (DJV)

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat zu den geplanten Änderungen im Bundesjagdgesetz auf der gestrigen Anhörung des Ernährungsausschusses des Bundestages Stellung genommen: Die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschrechte (EGMR) durch die Bundesregierung ist weitestgehend gelungen. Demnach soll es Grundbesitzern mit ethischen Bedenken gegenüber der Jagd fortan im Einzelfall möglich sein, die Einschränkung der Jagd auf der eigenen Fläche zu beantragen.

DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann hat die Position der Jägerinnen und Jäger vertreten und zu einer Vielzahl von Fragen in der öffentlichen Anhörung Stellung bezogen. „Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen“, sagt Hoffmann. „Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, ist jedoch keine Befriedungsgarantie.“ Die Umsetzung des Urteils muss ebenfalls die Interessen von Grundbesitzern benachbarter Flächen, Land- und Forstwirten sowie von Tier- und Artenschutz berücksichtigen.

Die Gewissensentscheidung Einzelner dürfe nicht über das Gemeinwohl der Gesellschaft gestellt werden. Dies sei ein Akt der Entsolidarisierung, weswegen auch die weitere Beteiligung des Antragstellers am Wildschadensersatz richtig sei. Jäger müssen auch zukünftig in der Lage sein, ihren Aufgaben wie Prävention von Wildschäden, Seuchenschutz sowie Natur- und Artenschutz gerecht zu werden, so der DJV in seiner Stellungnahme.


In der kommenden Woche soll die zweite und dritte Lesung des Entwurfes im Bundestag erfolgen. Anschließend geht der Entwurf erneut in den Bundesrat. Um Rechtssicherheit für Jäger, Grundstückseigentümer und umsetzende Behörden zu gewährleisten, solle das weitere Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell fortgeführt werden, betont DJV-Vertreter Dr. Daniel Hoffmann. (DJV)


Stellungnahme des DJV zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

DJV-Frage-Antwort-Papier zur Änderung des Bundesjagdgesetzes