Zurzeit erhalten Revierinhaber, die gegen frühere Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Widerspruch eingelegt hatten, ein Anschreiben der SVLFG in dem sie unter Fristsetzung aufgefordert werden eine Erklärung zu den eingelegten, ruhenden Widersprüchen abzugeben.
Sollte seitens des Revierinhabers keine Antwort auf dieses Schreiben eingehen und der Vordruck nicht zurückgesendet werden, wird die Angelegenheit zeitnah dem Widerspruchsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Denjenigen, die ihren Widerspruch aufrechterhalten wollen ist zu empfehlen, auf dem seitens der SVLFG mitversendeten Formblatt den entsprechenden Punkt anzukreuzen. Damit beantragt der Revierinhaber das weitere Ruhen des Widerspruchsverfahrens / der Widerspruchsverfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens. Er erkennt damit zugleich aber an, dass im Falle des Obsiegens der SVLFG, das Ergebnis des Rechtsstreites auch für seinen Fall an.
Hintergrund ist ein neues Musterverfahren, auf dessen Durchführung sich der Deutsche Jagdverband und die SVLFG unlängst verständigt haben.