05. Juni 2018 (DJV) Berlin
Eingeschleppte Arten wie Waschbär, Mink oder Marderhund bedrohen die heimische Artenvielfalt und sollen nach EU-Vorgaben reduziert werden. Anlässlich der in dieser Woche stattfindenen Umweltministerkonferenz fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) von der Politik ein wissensbasiertes und praxisorientiertes Vorgehen bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver Arten. Dies kann nur auf Basis bundeseinheitlicher Standards gelingen, da Tiere keine Ländergrenzen kennen. Der DJV hat heute hierzu ein 5-Punkte-Papier vorgelegt. Demnach ist die Jagd mit Falle und Waffe das wirkungsvollste tierschutzgerechte Instrument, um die Ausbreitung von Waschbär, Marderhund, Mink und Co. einzudämmen. Die Jagd auf diese Tiere sollte laut DJV vereinfacht werden: Keine Verbote in Siedlungs- und Schutzgebieten und keine Schonzeiten. Der Elterntierschutz muss allerdings erhalten bleiben.
Der Dachverband der Jäger hält Vorschläge aus Hessen für praxisfern, beispielsweise Waschbären zu kastrieren und wieder freizulassen. „Über 134.000 Waschbären haben Jäger im Jagdjahr 2017/18 gefangen oder erlegt. Es ist eine Utopie zu glauben, dass es gelingen könnte, dieselbe Zahl an wilden Tieren einzufangen, zu betäuben und zu kastrieren“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Professor Jürgen Ellenberger. Ein nachträgliches Freilassen sei überdies gesetzlich verboten und ein Bärendienst am Artenschutz: Schließlich hätten auch kastrierte Waschbären Appetit auf bedrohte Vögel oder Schildkröten.
Besondere Verantwortung habe die hessische Umweltministerin Priska Hinz, so Professor Ellenberger. Sie dürfe nicht vor den abstrusen Vorschlägen der Tierschutzlobby im eigenen Land einknicken, sondern sei dem Artenschutz verpflichtet. Ende Mai hatte die Ministerin auf dem hessischen Landesjägertag angekündigt, die Managementpläne würden noch vor der Sommerpause veröffentlicht und hätten dann bundesweite Gültigkeit. Bereits Ende 2017 hat der DJV auf der Internetplattform www.anhoerungsportal.de Stellung genommen zu den geplanten Managementplänen für invasive Arten.
5-Punkte-Papier zum Management invasiver Arten
Weltweit gelten neben der Lebensraumzerstörung invasive gebietsfremde Arten als Hauptursache für den Verlust heimischer Artenvielfalt. Deutschland ist gefordert, Managementpläne zu entwickeln und umzusetzen. Dies geschieht auf Basis der „EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“.
Invasive Arten kennen keine Ländergrenzen. Um sie effektiv zu reduzieren, braucht es bundeseinheitliche Regeln für das Management. Der DJV kritisiert, dass es bereits unkoordinierte Vorstöße einzelner Bundesländer gibt. Als praxisfern bezeichnet der DJV die Idee von Tierschützern, beispielsweise Waschbären einzufangen, zu kastrieren und wieder freizulassen. Die Kosten hierfür würden dem Steuerzahler zur Last fallen. Es ist völlig unverständlich, warum einmal gefangene Tiere wieder frei gelassen werden sollen: Auch kastrierte Waschbären fressen weiter gefährdete Bodenbrüter oder plündern deren Nester.
Folgende 5 Punkte sind laut DJV elementar für eine konsequente Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver Arten:
1. Der Jäger ist erster Ansprechpartner, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderhund & Co. geht.
Die Jagd ist ein wirkungsvolles tierschutzgerechtes Instrument des Wildtiermanagements und daher bei der Umsetzung der EU-Verordnung für das Management invasiver Arten unerlässlich. Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. Die zuständigen Behörden müssen sich mit ihnen im Vorfeld abstimmen. Nur wenn ein Jagdausübungsberechtigter die Aufgabe nicht wahrnehmen kann, dürfen Behörden in Absprache nach anderen Lösungsmöglichkeiten suchen.
Die Umsetzung der EU-Verordnung erfolgt durch eine Ergänzung im Bundesjagdgesetz (§28a). Auf dieser Basis ist eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert. Denn invasive Arten kennen keine Ländergrenzen. Der Einsatz von Fanggeräten und Schusswaffen zum Eingriff in Bestände von Arten, die als Wild definiert sind, ist gemäß §1 BJagdG Jagdausübung.
2. Unnötige Einschränkungen der Jagd erschweren die Umsetzung der EU-Verordnung und müssen aufgehoben werden.
Die Jagd auf Arten wie Waschbär, Marderhund oder Mink, die als invasive Arten gelistet sind und dem Jagdrecht unterliegen, muss ganzjährig möglich sein. Davon unberührt bleibt der Elterntierschutz (§22 BJagdG): Für die Aufzucht des Nachwuchses notwendige Elterntiere dürfen nicht erlegt werden. Eine gesonderte Schonzeit für invasive gebietsfremde Arten ist deshalb nicht sinnvoll und erschwert ein effektives Management.
Zur wirkungsvollen Bejagung dämmerungs- und nachtaktiver Tiere wie Waschbär und Marderhund ist der Einsatz von Fallen dringend nötig – und nach dem heutigen technischen Stand auch tierschutzgerecht. Daher darf es keine unnötigen Beschränkungen für die Fangjagd geben. Die invasiven Arten Nutria, Waschbär, Nilgans und Marderhund müssen in allen Bundesländern in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden, damit ihre Bestände effektiv reduziert werden können.
3. Bejagungsverbote in Siedlungsgebieten und in Schutzgebieten müssen aufgehoben werden.
Die EU-Verordnung zum Management invasiver gebietsfremder Arten sieht vor, bereits bestehende Populationen zu reduzieren und eine Ausbreitung zu verhindern. Dies ist nur möglich, wenn die Bejagung flächendeckend durchgeführt wird – also auch in Siedlungsräumen und in Schutzgebieten. Ein Verbot der Jagd auf invasive Arten in Schutzgebieten kann sogar den Schutzzweck gefährden: einen Rückzugsraum für gefährdete Arten zu erhalten.
4. Personelle und finanzielle Ressourcen müssen effektiv für die Reduktion invasiver, gebietsfremder Arten eingesetzt werden.
Ein internationales Expertengremium hat die EU-Liste für invasive gebietsfremde Arten nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Eine nochmalige Bewertung einer Art wie des Waschbärs durch nationale Forschungsprojekte ist daher überflüssig und Ressourcenverschwendung. Vielmehr sollten die vorhandenen Kapazitäten genutzt werden, um eine effektive Reduzierung voranzutreiben.
5. Nichtjagdliche Maßnahmen müssen praktikabel und wirkungsvoll sein.
Es kann lokal sinnvoll sein, neben der Bejagung zusätzliche Maßnahmen für das Management invasiver gebietsfremder Arten anzuwenden. Beispielsweise mindern Zäune um Laich- und Brutgewässer oder Schutzmaßnahmen an Horstbäumen und Nistkästen die Verluste durch Prädation. Im Gegensatz dazu ist die „Unfruchbarmachung“ von Neozoen, wie das von Tierschutzverbänden für den Waschbär gefordert wird, aus mehreren Gründen unsinnig. Im Jagdjahr 2017/18 haben Jäger beispielsweise 134.000 Waschbären erlegt. Abgesehen von der fehlenden Praktikabilität kostete es 13 Millionen Euro, dieselbe Zahl an Wildtieren zu kastrieren. Das Freilassen nach der Kastration verstößt zudem gegen die EU-Verordnung und das Bundesjagdgesetz. Die Anti-Baby-Pille für den Waschbären (immunologische Kontrazeption) – ein weiterer Vorschlag der Tierschutzlobby – wäre ein nicht abschätzbarer Eingriff in heimische Ökosysteme. Ohne Erfolgsgarantie: Es ist nicht steuerbar, wer die Futterköder aufnimmt, die richtige Dosierung ist damit reines Glücksspiel. Nach Auskunft des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) müsste darüber hinaus pro Tierart mit einem finanziellen Forschungsaufwand von etwa einer Million Euro kalkuliert werden.