Runderlass Ausbringen gebietsfremder Pflanzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie auf unseren Seminaren für Jägerschaftsvorsitzende und Kreisjägermeister seitens des ML angekündigt, finden Sie anliegend den Gemeinsamen Runderlass von ML und MU zu § 40 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen.

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,

Florian Rölfing