Die Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband ist für die Erhaltung, Gestaltung und Pflege der natürlichen Umwelt der Menschen, der Tiere und Pflanzen, aber auch der Kulturlandschaft mit verantwortlich. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes ist Ziel der Hege die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.