Schießübungsnachweis im Land Niedersachsen

Neue Verordnung des Landes Niedersachsen schafft Klarheit

Am 18. November 2024 ist die neue Niedersächsische Verordnung über den Schießübungsnachweis (NSchießÜVO) veröffentlicht worden. 

Das Land Niedersachsen schafft damit Klarheit über die Absolvierung des Schießübungsnachweises. 

Für die Erlangung des Schießübungsnachweis sind demnach:

1. für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden, bei denen Schalenwild erlegt werden soll, mit einer Büchse mit einem Kaliber von .222 oder stärker mit mindestens 10 Schuss mit Patronenmunition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 des Waffengesetzes (WaffG) abzugeben, davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das Schalenwild darstellt,

und

2. für die Teilnahme an anderen Gesellschaftsjagden mit einer Flinte in jagdlichem Kaliber 15 Wurfscheiben mit Schrot

verpflichtend. 

 

Schießübungsnachweise, die vor dem 01. Februar 2025 ausgestellt wurden und nicht älter als ein Jahr sind, behalten ihre Gültigkeit. 

Die Verordnung können Sie hier einzusehen: nds-gvbl-2024-96.pdf