Jagdliches Schießen

Übungsschießen

Das jagdliche Übungsschießen fördert die Erhaltung und weitere Verbesserung der Treffsicherheit, dient dazu, den Umgang mit der Schusswaffe zu routinierten, damit sicherer zu machen und ist somit ein wichtiger Bestandteil der waidgerechten Jagdausübung. Auch ist es wichtig, regelmäßig die Treffpunktlage der Jagdwaffen zu prüfen, z.B. nach einem Munitionswechsel. Mit dem Übungsschießen wollen wir Jäger unsere erlernten Fertigkeiten mit der Waffe überprüfen, vervollkommnen und steigern. Deshalb erfolgt bei uns das erste Übungsschießen in der Regel vor der Jagdzeit. Durch ständiges Üben verbessern wir nicht nur unsere Schussleistung, sondern wir werden uns auch unserer persönlichen Leistungsgrenzen besser bewusst, verzichten dadurch auf riskante Schüsse und verwirklichen damit (vielleicht unbewusst) die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes.

Aus diesem Grund bietet der Hegering vor der Jagd diverse Übungsschießtermine an. Bei vielen Jagden des Hegeringes sind die DJV-Schießnadeln Voraussetzung für die Teilnahme an den Jagden.

Hier kann die DJV-Schießstandordnung und -Schießvorschrift eingesehen werden!

Schießübungsnachweis NJagdG §24 Abs. 5 Satz 2

Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd müssen nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben.

Am 13. November 2024 wurden die Anforderungen, der für einen solchen Nachweis erforderlichen Übungen in einer entsprechenden Verordnung vom Landwirtschaftsministerium veröffentlicht.

Anforderungen:

Auf dem Schießstand oder Schießkino (keine Lasertechnik) sind mit der Büchse im Mindestkaliber .222 mindestens zehn Schuss abzugeben, davon mindestens fünf auf den laufenden Keiler.

Auf dem Schießstand sind mit einer Flinte im jagdlichen Kaliber fünfzehn Wurfscheiben mit Schrot zu beschießen.

Die Standaufsicht oder eine von ihr bestimmte, geeignete Person bestätigt die Teilnahme.

Schießübungsnachweise anderer Bundesländer werden anerkannt.

 

Bedingungen für die einzelnen Schießnadeln:

 

DJV Schießnadel „Büchse“

Die Schießnadel „Büchse“ erhält jeder Jagdschütze, der nach zehn abgegebenen Schüssen mit der Büchse auf eine beliebige DJV-Wildscheibe (Nr. 1 bis Nr. 6) mit beliebiger Anschlagart (auch sitzend aufgelegt) von 100 möglichen Ringen mindestens 60 Ringe erzielt hat.

DJV Schießnadel „Flinte“

Die Schießnadel „Flinte“ erhalten Jagdschützen, die 15 bewegliche Ziele (Trap, Skeet, Parcours, Kipp- oder Rollhase) beschlossen und dabei mindestens vier Treffer erzielt haben.

LJN „Keilernadel“

- 5 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon zwei Schüsse in den Ringen sein müssen – nach hinten mindestens aber in dem 5er Ring. Als Scheibe kann neben der gängigen Keilerscheibe (DJV-Scheibe Nr. 5 +6) auch der neu eingeführte Doppelkeiler benutzt werden, der von rechts und links laufend beschossen wird (DJV-Scheibe Nr. 9).