Neuer Rahmenvertrag zwischen der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und den VGH-Versicherungen zur Absicherung der vierbeinigen Begleiter auf Gesellschaftsjagden.
Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden aller Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) auf Drück- und Treibjagden durch den neuen Rahmenvertrag zwischen LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Leistungen sind gedeckelt: Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR. Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres. Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten. Der fällige Beitrag für die Absicherung wird von der LJN aus Jagdabgabemitteln entrichtet.
Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie untenstehend. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu senden.
Die VGH Versicherungen bieten neben diesem Rahmenvertrag den niedersächsischen Jägern noch zwei weitere Versicherungsvarianten für den treuen Begleiter an. Als Ergänzung zur seiner Jagd-Haftpflichtversicherung und Absicherung des eigenen Hundes bzw. als Revierinhaber zur Absicherung von eingesetzten Gästehunden. Die Leistungsarten entsprechen dem Rahmenabkommen, wobei der Versicherungsschutz des Einzelvertrages nicht auf „Brauchbarkeit“ und „Gesellschaftsjagd“ abstellt, d.h. die Leistungen erfolgen bei Tod, Nottötung und Verletzung des Jagdhundes (Phänotyp einer vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV) anerkannten Jagdhunderasse) infolge eines Unfalles während des Jagdbetriebes. Innerhalb des Einzelvertrages werden die neuen Versicherungssummen, die reduzierte Selbstbeteiligung und die hochgesetzte Altersgrenze erst mit dem Jagdjahr 2019 angeboten.
Hier kann die Schadensanzeige runtergeladen werden!