Urteil des BVerwG: Unzuverlässigkeit eines Waffenbesitzers bei Schusswaffengebrauch unter Alkoholeinfluss
Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der vergangenen Woche entschieden.
Hier finden Sie das Urteil:
Eine Kommentierung des Urteils erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Niedersächischen Jägers.