Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung eingelegt. Diese wendet sich insbesondere gegen das geplante Jagdverbot auf einer Fläche im Bereich Allwördener Außendeich-Mitte.
Als Anerkannter Naturschutzverband hat die LJN ein Verbandsklagerecht.
Neben der LJN haben auch der Deutsche Jagdschutzverband und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein Klage eingereicht. Rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Klage ist in erster Linie der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), indem die Kompensationsmaßnahmen festgelegt sind. Der LBP legt hier Flächen fest, auf denen die Jagd ruhen soll. Aus Sicht der Landesjägerschaft ist dies unzulässig. Der Eingriff bei der Elbvertiefung erfolgt im Flussbett. Betroffen sind hier Lebewesen wie Krebse, Muscheln und andere Flussbewohner. Ausgleichsmaßnahmen müssen in räumlichen oder sachlichen Zusammenhang erfolgen. Die Schaffung einer Fläche mit Jagdverbot an Land erfüllt diese Kriterien nicht. Darüber hinaus suggeriert die Ausweisung eines Jagdverbotes als Ausgleichsmaßnahme, dass Nichtjagd einen besseren naturfachlichen Stand herstellt. Dies widerspricht den Erfahrungen in anderen Naturschutzgebieten. Jagd führt nicht zur Reduktion der Arten sondern zu deren Erhalt.
Insgesamt sind beim Bundesverwaltungsgericht 13 Klagen eingegangen, darunter Umweltverbände, Deichverbände, Fischer und Privatpersonen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Klagebegründungen. Unklar ist, wie lange das Bundesverwaltungsgericht braucht, um die Klagen abzuarbeiten.