Schwarzwildbejagung trotz Ausgangsbeschränkung möglich

Bekämpfung der Schweinepest gilt als triftiger Grund im Sinne der allgemeinen Ausgangsbeschränkung im Landkreis Peine

Ende März hat der Landkreis Peine eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine allgemeine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr am Folgetag vorsieht. Gültigkeit von Di. 30.03.-13.04.2021, eine Verlängerung ist möglich.

 

Ein Abweichen von dieser allgemeinen Ausgangsbeschränkung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.

 

Ein triftiger Grund im Sinne dieser Allgemeinverfügung ist die Jagd auf Schwarzwild, um erheblichen monetären Schaden abzuwehren und die ASP zu bekämpfen. Klarstellend teile ich mit, dass eine Jagd auf anderes Wild, welches auch zu anderen Tageszeiten bejagt werden kann, keinen triftigen Grund i.S.d. Allgemeinverfügung darstellt.

 

Ich bitte die Jägerschaft im Landkreis Peine in geeigneter Art und Weise die Auslegung der Allgemeinverfügung umzusetzen.