Das Abkommen hatte primär das Ziel, bedrohte wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, die durch Handelsinteressen gefährdet werden.
Artenschutz hat heute das generelle Ziel, den Artenschwund zu beenden, die Vielfalt an Tieren und Pflanzen zu schützen und zu bewahren, wozu natürlich auch die Lebensräume gehören. Hieraus resultieren konkrete Maßnahmen und Programme auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Basis. Dazu gehört insbesondere auch das Artenschutz-gerechte Verhalten eines jeden Einzelnen.
Die gesamte Artenvielfalt wird weltweit auf deutlich mehr als 20 Mio Arten geschätzt, die dramatisch zurückgeht. Jährlich sterben z.Zt. mehrere Tausend Arten aus. Zu den weltweit wichtigsten Bedrohungsfaktoren zählen hauptsächlich Lebensraumverlust, Umweltverschmutzung, Eingriffe des Menschen in die Natur und Verdrängung der heimischen Arten durch eingeschleppte Arten. In Deutschland sind etwa 35% der einheimischen Tierarten in ihrem Bestand gefährdet, bei den Pflanzenarten sind es 26%, beide gruppen immer noch mit steigender Tendenz.
Die 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Südafrika beschlossene deutliche Verringerung der Reduzierung derArtenvielfalt bis 2010 ist leider nicht erreicht worden. Die biologische Vielfalt geht weiterhin dramatisch zurück.
Deutschland kämpft national und international dafür, den dramatischen Rückgang von Arten und Lebensräumen zu verlangsamen, zu stoppen und baldmöglich eine Trendwende zu erreichen.
Der Kern der deutschen Naturschutzpolitik ist die Nationale Strategie der biologischen Vielfalt - die Umsetzung des UN-Abkommens aus 2002 - und beinhaltet etwa 330 Ziele, die bis 2020 im deutschen Naturschutz erreicht werden sollen.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz von 2010 stellt die Sicherung der Artenvielfalt an die Spitze der Ziele. Hiermit wurden erstmals konkrete Vorschriften eingeführt für den Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie für die Beobachtung und Bekämpfung invasiver Arten in Deutschland.
Der weltweit anhaltende Rückgang der Artenvielfalt hat viele Gründe, die weltweit ermittelt und in staatliche Regelungen und Maßnahmen umgesetzt werden. Die Regelungen des Artenschutzes richten sich gegen direkte Gefahren z.B. den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tiere und Pflanzen und indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume - z.B. Abholzung von Wäldern, Vernichtung von Naturlandschaft, Betonierung von Naturflächen etc.
Die weltweit gültigen ROTEN LISTEN von gefährdeten, verschollenen und ausgestorbenen Tier-/Pflanzenarten, Biotopen-Typen oder Landschaften sind wichtige Instrumente des Naturschutzes und Information für die Menschen. Die Roten Listen werden in D vom Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit Verbänden erstellt. Die aktuelle Liste umfasst
ca. 220 Wirbeltiere, wovon ca. 30% bestandsgefährdet sind und 10% auf der Vorwarnliste stehen. Die am meisten gefährdeten Wirbeltiere sind die Kriechtiere (60% bestandsgefährdet).
Die Rote Liste der Brutvögel in D enthält mehr als 120 Arten, die in den Kategorien Bestand erloschen (Blauracke, Doppelschnepfe), vom Aussterben bedroht (z.B. Bekassine, Auerhuhn, Großtrappe, Nachtreiher, Schreiadler etc.) , stark gefährdet ( Uferschnepfe, Kornweihe, Birkhuhn, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrdommel, Wiesenweihe, Wiedehopf etc.)und Vorwarnliste (Sperling, Lerche, Kuckuck, Pirol, Wespenbussard etc.) eingeteilt sind.
Um den Artenverlust zu stoppen, müssen die bereits bekannten Gefährdungsursachen noch stärker bekämpft werden: Stopp der Industrialisierung der Landwirtschaft, Stopp der Vernichtung der Lebensräume und deren Renaturierung, Schaffung neuer Schutzgebiete etc., nachdem unsere ursprüngliche Naturlandschaft verändert wurde zu einer Kulturlandschaft. Die Industrialisierung der Landwirtschaft mit dem vermehrten Einsatz der Chemiekeule für Mais, Getreide und Kartoffeln hat in den letzten Jahren zu einer dramatischen Reduzierung der Feldvögel, des Niederwildes und der Insekten geführt. Diese Herausforderung muß eine Aufgabe unserer ganzen Gesellschaft werden, nicht nur für die bereits aktiven Verbände, Vereine, Landwirte und die Jägerschaften.
Was tun die Jägerschaften für den Artenschutz in D? Jagd, Naturschutz und Artenvielfalt sind untrennbar miteinander verbunden. Um eine möglichst artenreiche Landschaft zu erhalten, investieren Jägerschaften, Jäger und Sponsoren immer höhere finanzielle Eigenmittel und sehr viel ehrenamtliche Arbeit in diverse Maßnahmen auf regionaler und landesweiter Ebene. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise auch der Schutz unserer bedrohten heimischen Tierarten gegen ihre Hauptfeinde (Fuchs, Marder und andere Prädatoren) und gegen Einwanderer wie Marderhund und Waschbär. Letzterer hat z.B. in Thüringen die Uhu- und Auerwild-Population erheblich reduziert. Jagd ist also Ergänzung und Partner des Naturschutzes.
Priorität der erfolgreichen Artenschutzprojekte der Jäger in der Agrarlandschaft sind Lebensraum-verbessernde Maßnahmen wie das Anlegen von Kleingewässern, Biotopen, Blühwiesen, Wildäcker, Streuobst-Wiesen (wichtig für Steinkauz, Siebenschläfer), Grüninseln (Büsche, Bäume, Hecken), von störungsfreien Rückzugsgebieten während des ganzen Jahres und insbesondere im Winter, Renaturierung/Wiedervernässung von Mooren/Torfgebieten u.v.a. Bemerkenswert ist auch die erfolgreiche Renaturierung der Moore in der Dümmer-Region durch Land, Landwirte, Verbände und Jäger, wo sich seitdem die Brutvogelbestände und Pflanzen von gefährdeten Arten sehr positiv entwickelt haben, ebenso die inzwischen große Bedeutung der Region als Rastplatz für die Vögel des Glücks, die Kraniche. Weitere erfolgreiche Projekte der Jäger in Niedersachsen waren die Wiederansiedlung des Wanderfalken, des Fischotters, des Bibers, die Seehund-Aufzuchtstationen an der Nordsee und viele andere. Alljährliche Maßnahmen sind z.B. auch das nachhaltige Prädatoren-Management zum Schutze der bedrohten Wiesenvögel oder das Anbringen von Nistkästen für bedrohte Arten wie Fledermäuse und Kleinvögel.
Die Bingo-Umweltstiftung in Niedersachsen unterstützt seit Jahren und fortlaufend in großzügiger Weise viele Projekte der Jägerschaften.
Artenschutz sollte Aufgabe und Verpflichtung für alle sein und beginnt im Alltag. Was der Mensch konsumiert, hat ebenso Einfluß auf den Erhalt der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen wie der weitgehende Verzicht auf Chemie im Haushalt (Abwasser) und auf Verpackungen, wie konsequente Energie-Einsparung und viele andere Maßnahmen: alles ein verantwortungsvoller Beitrag zum Artenschutz. Auch Klimaschutz bedeutet letztlich Artenschutz, weil der Klimawandel ein großes Problem für das Überleben vieler Arten ist. Auf Reisen sollten wir daher generell auf das Mitbringen von Souvenirs verzichten, die aus geschützten oder gefährdeten Tieren und Pflanzen hergestellt sind.