Der Landkreis Northeim verlängert die Gebührenbefreiung für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild bis 30 kg (Frischlinge) um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2025.
Voraussetzung: Gewichtsnachweis durch Abgabe des Leckers inkl. Zungengrund und zusätzlich einer Blutprobe mit Begleitschein.