Nachdem die Nutzung von Drohnen zum Zwecke des Wildtierschutzes per Ausnahmeregelung bis zum 19. November ermöglicht wurde, hat das Verkehrsministerium unter Dr. Volker Wissing eine Allgemeinverfügung erlassen, welche diese Ausnahme ab dem 20. November zur Regel machen soll.
Diese Allgemeinverfügung ist hier abrufbar:
Allgemeinverfügung Drohnennutzung zum Zwecke des Wildtierschutzes