Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
Aus dem beigefügten Schreiben wird ersichtlich, dass die Durchführung von Gesellschaftsjagden auch mit mehr als 10 Personen wieder zulässig sind.
Dieses Vorgehen ist mit dem Landkreis abgestimmt. Dabei sind die genannten Hygienevorschriften unbedingt einzuhalten.
Für den Abschluss sind die im Schreiben unter Punkt 7 genannten Punkte unbedingt zu beachten.
Zusätzlich gelten selbstverständlich weiterhin die Beschränkungen im Bereich der Gastronomie und weitere Auflagen, die sich am jeweiligen Infektionsgeschehen orientieren.
Änderungen sind jedoch jederzeit möglich.
Mit freundlichen Grüßen ,
Heiner Bruns
stellvertretender Kreisjägermeister Landkreis Emsland