An die Revierpächter etc. und Jäger im Emsland!
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat heute (03.11.2020) ausdrücklich sein Schreiben mit Hinweisen zur Durchführung von Jagden vom 26.10.2020 zurück genommen. Das bedeutet, dass die vorherigen Regelungen per sofort wieder Gültigkeit erlangen. Drückjagden auf Schalenwild incl. Reduzierung der Schwarzwildbestände sind weiterhin möglich; müssen aber vorher vom Landkreis zugelassen werden bzw. vorher beantragt werden (siehe Schreiben im Anhang zu dieser Mail).
Demnach ist ab jetzt die Jagdausübung auf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten, höchstens aber insgesamt 10 Angehörige/Personen begrenzt!
Dies gilt ab sofort!
Alle vorherigen Informationen haben sich dadurch erübrigt und sind hinfällig. Tagesaktuelle Entscheidungen sind in dieser angespannten Zeit leider unvermeidbar.
Jeder ist aufgefordert, eigenverantwortlich die Verordnungsvorgaben umzusetzen und jeder ist für sein Tun verantwortlich!
Leider bedeutet diese Verschärfung ein Aus für einen Großteil der anstehenden Jagdtermine.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Heiner Hüsing
-KJM LK EL-