Verendet aufgefundene und untersuchungsfähige oder kranke getötete Hasen können wie bisher zur Untersuchung an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover, Eintrachtweg 17, 30173 Hannover eingesandt werden. Der Antrag auf Wilduntersuchung ist im aktuellen Landesjagdberichtsheft (S. 129) enthalten (siehe Antrag).
Der Versand ist von den Jägern selbst zu organisieren.
http://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/jaegerschaften/melle/News/Antrag_auf_Wilduntersuchung.pdf