Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, der sollte sich auch zu dieser Jahreszeit vorher eine möglichst ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht. Die Jägerschaft Rotenburg (Wümme) weist die Hundebesitzer darauf hin, dass freilaufende Hunde Tiere hetzen und dadurch in Lebensgefahr bringen. Am 5. Dezember wurde im Revier Rotenburg B, dass zwischen Brockeler- und Soltauer Straße (Verlängerung der Freudenthalstraße) liegt, inzwischen das dritte Reh gefunden, dass mit großer Wahrscheinlichkeit von einem oder mehreren Hunden gerissen wurde. Bereits in den letzten beiden Jahren fielen in der Nähe der Fundstelle zwei Rehe wildernden Hunden zum Opfer.
Die Sachlage ist aus Sicht der Jägerschaft eindeutig: Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen. Natürlich haben viele Besitzer den Wunsch, ihrem Hund ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu bieten. Rechtlich problematisch wird es aber, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Frauchen oder Herrchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit und sofort zurückkommen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält und dabei gesehen wird, wird in der Regel von den Jägern auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Hundebesitzer Einsicht zeigen und durch ein Gespräch sensibilisiert werden können.
Unbelehrbare müssen allerdings drastische Konsequenzen einkalkulieren. Sie können im Extremfall bis zum Abschuss eines wildernden Hundes reichen. Daneben drohen erhebliche Geldbußen und der Vorwurf der Wilderei. Der Hundebesitzer macht sich in diesen Fällen einer Straftat schuldig. Und: Halter deren Hunde andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen haben, müssen damit rechnen, dass die Ordnungsbehörden einen generellen Maulkorb- und Leinenzwang anordnen. Da die bisherigen Appelle ungehört blieben, sieht sich der Revierinhaber zum Schutz des Wildes nun gezwungen, für die Bereiche „Ahlsdorfer Moor“ und „Ellerhorn“ einen generellen Leinenzwang zu erwirken.