Ein Ereignis der letzten Tage veranlasst die Jägerschaft Rotenburg (Wümme) noch einmal auf das richtige Verhalten bei Wildunfällen hinzuweisen. In den frühen Morgenstunden (ca. 2:20 Uhr) des 3. Dezember ereignete sich auf der B 75 ein Wildunfall, bei dem es zu einem Zusammenstoß eines Pkw mit einem Stück Rehwild kam. Die Fahrzeugführerin informierte zwar wie vorgesehen die Polizei, verbrachte des verletzte Reh jedoch in ihrem Kofferraum zur Betreuungsstation der „Wildtierhilfe Lüneburger Heide“, nach Soltau. Das dort in der Nacht zunächst in einer Box untergebrachte Tier musste am Morgen aufgrund seiner schweren Verletzungen von einem Tierarzt eingeschläfert werden.
Der durch die Polizeibeamten oder den verständigten Revierinhaber abgegebene Fangschuss hätte dem schwer verletztem Reh stundenlange Qualen ersparen können. Mit dem Entfernen des Unfallwildes vom Unfallort macht sich der Fahrzeugführer u.U. der Jagdwilderei strafbar. Die Jägerschaft appelliert deshalb an die Fahrzeugführer, bei einem Wildunfall nach nachstehender Checkliste zu verfahren:
- Wenn vorhanden, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern;
- Straßenbezeichnung und Kilometerstein merken und Polizei rufen (Telefon 110) oder falls bekannt, Revierinhaber informieren;
- Sollte angefahrenes Wild noch leben, halten Sie sich bitte fern, damit dem Tier kein zusätzlicher Stress durch die Nähe des Menschen entsteht. Totes Wild wenn möglich von der Straße ziehen;
- Flüchtet verletztes Wild nach dem Zusammenstoß, merken Sie sich bitte die Fluchtrichtung, damit der Jäger es später leichter finden kann.
- Nehmen Sie das verletzte oder tote Tier auf keinen Fall im Auto mit, da Sie sich unter Umständen der Jagdwilderei (§ 292 StGB) schuldig machen!
- Außerhalb des Fahrzeugs an einer sicheren Stelle auf Eintreffen der Polizei warten.