Hunde müssen vom 1. April bis 15. Juli an die Leine

Nicht nur für Hundehalter gelten ab dem 1. April Regeln. Sie müssen ihren Vierbeiner bis zum 15. Juli in der freien Natur an der Leine behalten. Damit soll Ruhe in die Brut- und Setzgebiete von Wildvögeln und -tieren gebracht werden. Deshalb - und zum Schutz der Nutzpflanzen - dürfen auch während der jetzt herrschenden Vegetationsperiode landwirtschaftliche Flächen nicht mehr betreten werden.

Junghasen drücken sich im Gras. Foto: Erdmann

Seit Mitte Februar tummelt sich bereits der Wildschweinnachwuchs in der Natur. Er bleibt oftmals gut verborgen im dichten Unterholz und bleibt deshalb meistens unentdeckt. Anders ist es bei am Boden brütenden Vögeln, Feldhase und Rehwild. Einige von ihnen neigen dazu, an Weges-, Feld- und Wiesenränder ihren Nachwuchs zu bekommen. Manch Spaziergänger erscheinen Küken und Jungtiere deshalb verwaist. In der Regel handelt es sich um einen großen Irrtum. Die Elterntiere befinden sich unbemerkt in der Nähe und beäugen alles aus sicherer Distanz.


Junghasen kauern gut getarnt in der so genannten Sasse und werden meist nur nachts von der Häsin gesäugt. Selbst Kitze, die ab Ende April vorranging auf Wiesen geboren (gesetzt) werden, erhalten nur wenige Male am Tag Milch. Die Ricke hält aus der Ferne ein wachsames Auge auf ihr Kitz. Die geringe Frequenz der Mütter auf ihre Kinder geschieht zum Schutz, damit keine Fressfeinde, so genannte Prädatoren, auf sie aufmerksam gemacht werden.


Der Wildtiernachwuchs mag noch so verwaist wirken, er ist es in der Regel nicht. Deshalb, nicht anfassen, schon gar nicht einsammeln und möglichst schnell vom "Fundort" entfernen. Hat das Muttertier dann das Gefühl, gestört worden zu sein oder einen schlechten Platz für ihr Kind ausgewählt zu haben, wird es den Nachwuchs wenig später von dort wegführen.
Weshalb es auch für Bodenbrüter so wichtig ist, nicht gestört zu werden: Bei Studien an Fasanengelegen durch die Tierärztliche Hochschule Hannover stellten Biologen fest, dass die Henne ihr Gelege im Stich lässt, sobald sie zwei Mal gestört wurde.
Die Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli ist im "Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" (NWaldLG), Paragraf 33, geregelt. Gleiches gilt für das Betreten von Flächen. Dort ist in Paragraf 23 festgeschrieben, dass zum Beispiel neben Walddickungen auch "Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte" und "Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit" - von den Bewirtschaftern abgesehen - nicht betreten, beritten und befahren werden dürfen. (bd)

Jagdhornbläser Visselhövede richten Hubertusgottesdienst 2023 aus

05.11.2023, 18Uhr St.Johannis-Kirche

Auch in diesem Jahr findet seitens der Jägerschaft Rotenburg e.V. der Hubertusgottesdienst statt. Die Jagdhornbläsergruppe Visselhövede lädt am Sonntag, den 05.11.2023 um 18 Uhr zum Hubertusgottesdienst in der St. Johannis-Kirche in Visselhövede ein.
Bereits ab 17.45 Uhr werden Gäste mit Musik und Fackelschein empfangen. In festlichem Ambiente steht der Dank Gottes für die Schöpfung im Mittelpunkt.
Vorbei kommen lohnt sich!