Der kalendarische Frühling hat begonnen, auch wenn Wetter und Temperaturen derzeit noch auf Winter deuten. In wenigen Wochen jedoch erwacht die Natur zu neuem Leben und die meisten Tierarten unserer heimischen Kulturlandschaft beginnen damit, ihren Nachwuchs groß zu ziehen. Bei vielen geschieht dies eher geschützt in Höhlen oder Nestern hoch in den Gipfeln der Bäume. Einige unserer gefiederten Arten wählen jedoch den Boden als Bruthabitat. Sie werden daher „Bodenbrüter“ genannt. Die bekanntesten unter ihnen sind Rebhuhn, Fasan, Kiebitz, Feldlärche und Großer Brachvogel. Aber auch einige Säugetiere, wie z.B. Rehwild, Damwild und Hase bringen den Nachwuchs mehr oder weniger ungeschützt auf dem Boden zur Welt.
Sie alle benötigen in dieser Zeit besonderen Schutz und Rücksichtnahme. Der Gesetzgeber hat daher Gesetze und Regelungen erlassen, die diesem Schutzbedürfnis Rechnung tragen und helfen sollen, uns diese besonderen Tierarten für die Zukunft zu bewahren. Das „Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung“ ist so ein Gesetz. Es besagt in seinem Paragraphen 33, dass private Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli zwingend an der Leine zu führen sind. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000,- Euro geahndet werde.
Der jeweilige Revierinhaber hat als Jagdausübungsberechigter die gesetzliche Pflicht zur Hege und zum Schutz des Wildes. Als anerkannter Naturschutzverband ist die Jägerschaft zusätzlich zum Schutz der Tierwelt verpflichtet. Bitte unterstützen Sie die Jäger sowie andere Naturschützer und achten Sie auf die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Tiere und der Natur.