Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen können ab sofort Mittel des Landes beantragt werden. Den zu verwendenden Antrag sowie die entsprechenden Anlage 1 und 2 finden Sie HIER.