Viele Revierinhaber sind unzufrieden mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Austritt aus der SVLFG ist weiterhin Ziel der Jagdverbände. Daneben wollen der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) und der Bayerische Jagdverband e. V. (BJV) auch innerhalb der Berufsgenossenschaft einige Punkte zum Wohl der Jäger verändern. Gelegenheit dazu bietet die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG, kurz Sozialwahl. DJV und BJV beteiligen sich mit einer eigenen Liste an der Sozialwahl 2017. Die Revierinhaber werden jetzt von der SVLFG angeschrieben, um die Wahlen vorzubereiten. Die Rückmeldung an die SVLFG ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl und daher enorm wichtig!
(Berlin, 12. Januar 2017)
Warum beteiligen sich die Jagdverbände an der Sozialwahl 2017?
Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:
Ziel der beiden Verbände ist jetzt, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.
Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Liste zugelassen, aber Rolle der Jagdverbände nicht gewürdigt
Zur Zulassung der Liste waren Unterschriften von mehr als 1.000 wahlberechtigten Unterstützern erforderlich. Ein Quorum, das DJV und BJV mit 3.585 Unterschriften deutlich übertroffen haben.
Anfang Januar 2017 hat der Wahlausschuss der SVLFG die Liste zugelassen. Allerdings wurden DJV und BJV nicht als vorschlagsberechtigte Verbände anerkannt, so dass die Liste nicht Liste „Jagd“ heißen darf, sondern „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“. Diese Entscheidung kritisiert Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan als undemokratisch und „Schlag ins Gesicht“ der weit mehr als 100.000 Revierinhaber in Deutschland und generell der 370.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland und kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Die Liste Jagd kandidiert in der Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“. Zu dieser Gruppe gehören die meisten Revierinhaber, da sie bei der Jagd keine Angestellten haben. Die vom DJV mit den Landesjagdverbänden und dem BJV aufgestellte gemeinsame Liste umfasst 20 Kandidaten.
Für die Beteiligung an der Wahl registrieren!
In diesen Tagen versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit walberechtigt – sind aber alle Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle Mitpächter genannt werden.
Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.
Die Jägerschaft Holzminden freut sich auch 2014 wieder einen Jungjägerkurs durchführen zu können. Insgesamt haben sich 12 Teilnehmer, darunter 4 Schüler, zusammengefunden. Die Gründe warum man die Mühen u. das viele Lernen auf sich nimmt, sind bei den angehenden Jungjägern ganz unterschiedlich. Elmar Scholz z.B. erzählt, dass er sehr naturverbunden ist und gern mehr über heimische Wildtiere u. die Natur erlernen möchte. Während bei Marvin Twele das Interesse an der Jagd schon sehr früh geweckt wurde, da sein Großvater u. auch sein Vater Jäger sind. Oft sind es aber auch Freunde von denen der Funke überspringt u. die Leidenschaft an der Passion Jagd entfacht wird.
(auf dem Foto fehlen Elmar Scholz und Fabian Rempe)
Erstmals wurde bei einem Feldhasen im Kreis Höxter die sogenannte Hasenpest (Tularämie) festgestellt. Das Wildtier wurde von einem Jäger in einem Jagdrevier bei Höxter aufgefunden. Die vom Veterinärdienst des Kreises Höxter beauftragte Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) bestätigte den Verdacht.
„Der Befund überrascht nicht, da in den letzten Monaten im Nachbarkreis Lippe der Erreger vereinzelt - bei insgesamt drei Hasen - nachgewiesen wurde“, erklärt Dr. Anke Rothe vom Veterinärdienst des Kreises Höxter.
Die Hasenpest ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Sie kann bei zahlreichen Wildarten vorkommen, tritt aber überwiegend bei wild lebenden Hasen und Wildkaninchen auf (daher auch der Name Hasenpest). Für die Tiere endet die Erkrankung meist innerhalb weniger Tage tödlich. Die sichtbaren Anzeichen sind sehr allgemein und können auch bei anderen Krankheiten auftreten: Kranke Tiere sind matt, teilnahmslos, mager und verlieren ihre natürliche Scheu. „Eine sichere Diagnose ist nur durch eine mikrobiologische Untersuchung im Labor möglich“, bekräftigt Dr. Anke Rothe den notwendigen Nachweis durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt.
„Die Hasenpest kann auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden und leider auch schwer verlaufen“, warnt die Tierärztin generell davor, kranke, auffällige oder tote Wildtiere zu berühren. Insbesondere beim Kontakt mit infizierten Tieren besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Gefährdet sind deshalb vor allem Jäger, die häufig mit Wildtieren in Kontakt kommen.
Eine Übertragung ist aber auch durch den Verzehr von nicht ausreichend durchgegartem Fleisch möglich. Nur wenige Keime reichen aus, um eine Erkrankung auszulösen. Deshalb rät Dr. Anke Rothe dringend dazu, die allgemeinen hygienischen Grundsätze beim Umgang mit Tieren und in der Küche zu beachten, um Infektionsrisiken auf ein Minimum verringern.
Wichtig: „Die Erkrankung kann gut mit Antibiotika behandelt werden, wenn sie rechtzeitig diagnostiziert wird“, betont der Leiter des Gesundheitsdienstes des Kreises Höxter, Dr. Ronald Woltering.
Die Krankheitsanzeichen beim Menschen hängen davon ab, auf welchem Weg der Keim in den Körper gelangt ist. Neben allgemeinen, grippeähnlichen Symptomen können Hautgeschwüre, Durchfall und Lymphknotenschwellung auftreten.
„Gering ist die Ansteckungsgefahr für Hunde“, so Dr. Rothe. Trotzdem sollte der Kontakt mit toten und kranken Wildtieren vermieden werden.
Vorsichtsmaßnahmen:
Bürger sollten tote Tiere oder Hasen, die ein mangelndes oder sogar fehlendes Fluchtverhalten zeigen, auf keinen Fall berühren. Im Verdachtsfall ist der Revierinhaber zu verständigen, der gegebenenfalls auch die Untersuchung von auffälligen Tieren über den Veterinärdienst des Kreises Höxter veranlassen kann.
Jäger sollten beim Umgang mit verendet aufgefunden Hasen oder Kaninchen, aber auch im Rahmen der Wildbretgewinnung von gesund erlegten Hasen vorsorglich Einmalschutzhandschuhe und gegebenenfalls auch einen Mundschutz tragen.
Für alle Verbraucher gilt, dass Fleisch gesund erlegter Tiere stets nur nach vollständigem Durcherhitzen (Kochen, Braten) verzehrt werden sollte, weil dadurch mögliche Erreger zuverlässig abgetötet werden.
Kontakt Kreis Höxter:
Pressereferentin
Silja Polzin
0 52 71 - 965 9700