Jagdhundewesen

Die Jägerschaft Hameln-Pyrmont bietet ihren Mitgliedern in jedem Jahr unterschiedliche Ausbildungskurse zum Nachweis der Brauchbarkeit der im Jagdbetrieb eingesetzten Hunde an.

Bei jeder Such-, Drück und Treibjagd sowie bei jeder Jagd auf Federwild schreibt das Niedersächsische Jagdgesetz den Einsatz von zuvor auf ihre Brauchbarkeit geprüften Jagdhunden vor. Weiterhin ist grundsätzlich bei einer Nachsuche auf krankes Wild ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Den Jagdausübungsberechtigten muss ein brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen. § 4 NJagdG. (Ausnahmen: siehe Jagdgesetz)

Die Ausbildungskurse beginnen in jedem Jahr Ende März / Anfang April. Die ersten Übungen befassen sich mit dem Gehorsam der Hunde. Wichtige Grundlage ist, dass die Teilnehmer bereits die Prägephase ihrer späteren Jagdbegleiter genutzt haben, und die Hunde auch während des Kurses von ihren Besitzern ständig bearbeitet werden. Die Ausbildung findet an den Wochenenden statt.

Mitte September nimmt die Jägerschaft Hameln-Pyrmont die Brauchbarkeitsprüfung in einem Revier im Landkreis Hameln-Pyrmont ab. Die Prüfung beinhaltet alle Teile der allgemeinen Brauchbarkeitsprüfung. Vom Gehorsam über die Apportierprüfungen und von der Wasserarbeit bis zur Schweißfährte.

Weitere spezielle Brauchbarkeitsprüfungen werden bis November angeboten. Hierzu gehört die Brauchbarkeitsprüfungen für die Arbeit auf der Schweißfährte und die Stöberhundprüfung. Beim Einsatz von Spezialhunden beschränkt sich die Anerkennung der jagdlichen Brauchbarkeit auf bestandene Prüfungen in den Spezialfächern.

Anfragen zu den Kursen und Anmeldungen bitte jeweils zu Jahresbeginn an die Jägerschaft Hameln-Pyrmont.


Niedersächsisches Gesetz zum Halten von Hunden

Mitbürgern, die einen Hund halten und einen Hundeführerschein benötigen, wird über den Hundeobmann der Jägerschaft die Möglichkeit zur Ablegung der Prüfung zum Sachkundenachweis angeboten. Eine Anfrage oder eine Anmeldung kann direkt über die oben angegebene E-Mail Adresse unseres Hundeobmannes erfolgen oder über die Geschäftstelle der Jägerschaft: info@jaegerschaft-hameln-pyrmont.de
Sachkundenachweis nach § 3 NHundG

Seit dem 01.07.2013 müssen Hundehalter nachweislich sachkundig sein. Zu den Übergangsvorschriften und Ausnahmen: siehe Hundegesetz.
Der Rahmen für eine einheitliche theoretische und praktische Sachkundeprüfung wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Hundbesitzer haben seit Juli 2013 die Wahl den theoretischen Test online oder in Papierform abzulegen. Der praktische Teil wird ebenfalls seit Juli 2013 von amtlich bestellten Prüfern abgenommen. Die zu prüfenden Alltagssituationen wurden von einer Arbeitsgruppe festgelegt.

Zentrales Register nach § 16 NHundG
Ab dem 01.07.2013 sind Hundehalter verpflichtet, Halterdaten und Angaben zu ihrem Hund einem zentralen Register zu melden.
Die KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH wurde mit der Führung des Niedersächsischen Hunderegisters beauftragt. Seit Juli 2013 ist das zentrale Register online oder schriftlich/telefonisch zur Anmeldung von Hunden erreichbar.