Jagdhundewesen

Jägerschaft gewährt Zuschuss zur Hundeversicherung

Beginnend mit dem Jagdjahr 2014/2015 gewährt die Jägerschaft Altes Amt denjenigen Mitgliedern, deren Hunde innerhalb unserer Jägerschaft häufig in gefährlichen Situationen ( Stöberjagd, Nachsuche, Fuchsjagd) eingesetzt werden, einen Zuschuss zur Unfallversicherung. Dadurch soll ein erhöhter Anreiz gegeben werden, diese Hunde ganzjährig zu versichern.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

- Hundehalter ist Mitglied der Jägerschaft Gandersheim Altes Amt

- Der Hund muss entspr. §4 NJagdG brauchbar sein (Prüfungsnachweis) oder sich in der Ausbildung befinden (bis zu einem Alter von höchstens 24 Monaten).

- Hund ist häufig in mehreren Revieren unserer Jägerschaft eingesetzt ( nicht nur  im eigenem Revier).

- Die Einsätze sind in einem vom jeweiligen Hundehalter zu führendes "Hundeeinsatzbuch" von den nutznießenden Revierinhaber bzw. deren Vertreter zu bestätigen.

- Hund ist ganzjährig versichert.

Die Zuschusszahlung kann am Ende des Jagdjahres gegen Vorlage der Vetrsicherungpolice und des Hundeeinsatzbuch geltend gemacht werden.

Die Höhe des Zuschusses und die erforderliche Einsatzhäufigkeit werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel vom Vorstand festgesetzt.

Der brauchbare Jagdhund

Mit der Einführung des Prüfungswesens für Jagdscheinanwärter wurde auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit und Führung guter Jagdhunde und deren jagdliche Bedeutung geschärft.

Ohne brauchbaren Hund ist keine waidgerechte Jagd möglich. Früher als es in den Revieren noch gute Fasanen-, Hühner- und Hasenbestände gab, stand die Arbeit des Hundes im Aufsuchen des Wildes im Vordergrund. Heute beginnt die wichtige Arbeit des Jagdhundes meist nach dem Schuss.

Bei der Auswahl eines Jagdhundes sollte sich ein Jäger immer für einen anerkannten Jagdhund entscheiden. " Anerkannt" heißt in diesem Zusammenhang, dass die Rasse vom Jagdgebrauchshundverband anerkannt ist. Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) ist die Dachorganisation für alle Jagdgebrauchshundevereine und Zuchtvereine.

Der Kauf eines Hundes mit Ahnentafel schützt zwar nicht vor Enttäuschungen, ist aber die beste Voraussetzung, einen Hund mit auf Form und Leistung gezüchteten Anlagen zu erwerben.

Grundsätzliches Ziel der Jagdhundeabrichtung sollte zum Beispiel im Falle eines Vorstehhundes das Führen auf der Verbandsjugendprüfung (VJP) im Frühjahr, der Herbstzuchtprüfung (HZP) im Herbst und ein Jahr später auf der Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) sein. Vereine anderer Jagdhunderassen bieten entsprechende Prüfungen für den jeweiligen Einsatz ihrer Hunde an.

Die VJP ist eine Anlagenprüfung, wobei die natürlichen Anlagen des jungen Jagdhundes geprüft werden.

Bei der HZP kommen zu den nun schon gefestigten Anlagefächern noch die Abrichtefächer. Die Abrichtefächer beinhalten das Verlorenbringen von Federwild auf einer Schleppe, eine Haarwildschleppe, die Wasserarbeit nach der Prüfungsordnung Wasser und den Gehorsam.

Die VGP ist die Meisterprüfung da sie hohe Anforderungen an den vielseitigen Jagdgebrauchshund stellt.

Daneben besteht noch die gesetzlich vorgeschriebene Brauchbarkeitsprüfung, die wesentlich geringere Mindestanforderungen stellt. Bei der Brauchbarkeitsprüfung wird die Arbeit des Jagdhundes nach dem Schuss geprüft.

Es gibt verschiedene Jagdhunderassen, die nach ihrem ursprünglichen Einsatzgebiet unterschieden werden. In Deutschland am häufigsten eingesetzte Rassen sind:

1. Vorstehhunde

  • Deutsch Drahthaar
  • Deutsch Stichelhaar
  • Deutsch Kurzhaar
  • Deutsch Langhaar
  • Pudelpointer
  • Griffon
  • Großer und Kleiner Münsterländer
  • Weimaraner Langhaar
  • Weimaraner Kurzhaar

2. Stöberhunde

  • Deutscher Wachtelhund
  • Jagdspaniel
  • Bracke
  • Beagle

3. Bauhunde

  • Terrier (Bei den Terriern sind es der Jagdterrier, der Foxterrier und der Parson Russel Terrier)
  • Teckel

4. Schweißhunde

  • Hannoversche Schweißhund
  • Bayerische Gebirgsschweißhund
  • Alpenländische Dachsbracke

5. Jagende Hunde

  • Deutsche Bracke
  • Westfälische Dachsbracke
  • Brandlbracke
  • Alpenländische Dachsbracke
  • Slowakische Bracke (Kopov)

6. Apportierhunde

Die gebräuchlichsten Rassen sind:

  • Labrador
  • Golden Retriever

Zu §4 NJagdG (Jagdhunde)

1. Den Jagdausübungsberechtigten muß ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.
2. Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muß ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.
3. Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.
4. Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausbildung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Junghunde bis zum 15. April ausgebildet und geprüft werden.

Um der Forderung des Jagdgesetzes genüge zu tun, bietet die Jägerschaft Gandersheim - Altes Amt e.V. Brauchbarkeitsprüfungen an.