Trotz Corona: Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild sind weiterhin zulässig
Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung im Freien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) ausdrücklich hin.