Die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Jahr 2022 hat zu Änderungen in Bezug auf die Wildfolge geführt (§ 27 NJagdG, Wildfolge, Tierschutz).
Um die praktischen Umsetzungen der neuen gesetzlichen Regelung, der vorher geltenden gesetzlichen Lage möglichst nah anzupassen, empfiehlt der Kreisjägermeister, Wildfolgevereinbarungen mit den jeweiligen Reviernachbarn schriftlich zu vereinbaren. Alle Jagdausübungsberechtigten müssen die Vereinbarungen unterzeichnen, und bei einem Pächterwechsel ist eine erneute Wildfolgevereinbarung erforderlich.
Ein Muster für eine Wildfolgevereinbarung steht zum Download zur Verfügung.