- Rehböcke 01.05. - 31.01.
- Feldhasen 01.10. - 31.12.
- Dachse 01.09. 31.01.
Daneben gibt es mehrere weitere Änderungen, die im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.09. 2014, 68. Jahrgang Nr. 19, nachzulesen sind. Diese betreffen vor allem die Bejagung von Enten und Gänsen in Vogelschutzgebieten, bei uns z.B. im Leinetal bei Salzderhelden.
Im Vergleich zu dem ursprünglich diskutierten Verordnungs-Entwurf ist der Gesetzgeber aufgrund der Einwendungen der gesamten Fachwelt zu der Einsicht gekommen, das Jagdzeitende beim Schalenwild beim 31. Januar zu belassen. Bei der Jagd vor allem auf Gänse, die in weiten Bereichen erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursachen, fanden die umfangreichen faktenorientierten Argumente leider keine Berücksichtigung.