Liebe Mitglieder,
nach eingehender Beratung mit der LJN und unter Betrachtung der gesetzlichen Lage hat der Vorstand beschlossen, im Interesse aller Mitglieder dieses Jahr keine Hauptversammlung abzuhalten. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht aber es geht uns vor allem um die Gesundheit unserer Mitglieder. Der Bundestag hat Ausnahmen zum Vereinsrecht beschlossen, die uns von der Pflicht zur jährlichen Hauptversammlung vorerst entbinden.
Wir planen eine Hauptversammlung im ersten Quartal 2021, die für die beiden Jahre 2020 und 2021 gelten wird. Diese Vorgehensweise ist mit dem Justitiar der LJN abgestimmt und als Ausnahme zur Satzung zulässig.
Die Kassenprüfung hat in diesem Jahr stattgefunden und die Kassenprüfer haben dem Schatzmeister die ordnungsgemäße Kassenführung bestätigt.