Über uns

Im Nordwesten Niedersachsens, westlich der Jade und des Jadebusens, liegen der Landkreis Friesland und die Stadt Wilhelmshaven.

Bei einer Gesamtfläche von 711 km² ist die Marsch mit 55% das bestimmende Element der Landschaft. Aber auch die Landschaftsformen Geest mit 35% und Moor mit 10% prägen den hiesigen Landschaftstyp.

Die dem Festland vorgelagerte Insel Wangerooge hat einen besonderen Landschaftscharakter. Die Nordseite besteht aus hohen Sanddünen, im Süden dagegen schützen Deiche die Insel vor Sturmfluten.

Der Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer", der Stadt und Landkreis im Norden und Osten umgibt, hat eine Größe von 2000 Hektar.

Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile in einer Gesamtgröße von ca. 3700 Hektar, verteilen sich über den Landkreis Friesland und die Stadt Wilhelmshaven. Die gesamte Waldfläche umfaßt ca. 4500 Hektar.

Die Jägerschaft Friesland-Wilhelmshaven gliedert sich in zehn Hegeringe mit insgesamt 122 Revieren, in denen die Jagd auf ungefähr 60.000 Hektar ausgeübt wird.

In unserer Jägerschaft haben sich, wie andernorts auch, durch menschliche Eingriffe die Lebensräume unserer Wildtierarten entscheidend verändert. Während einige Tierarten (z. B. Birkwild und Rebhühner) kaum noch geeignete Lebensgrundlagen finden, profitieren andere (z. B. Wildschweine, Füchse, Elstern) als sogenannte "Kulturfolger" von den Veränderungen in der Landschaft.

Hier verpflichtet das Jagdgesetz die Jäger dazu, Wildbestände zu hegen, deren Lebensräume zu sichern und zu erhalten, damit ein artenreicher, vielfältiger und gesunder Wildbestand bestehen bleibt.

Den "Verlierern" helfen wir Jäger durch verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume wie z. B. durch das

  • Anlegen von Hegebüschen und Feldgehölzen
  • die Begrünung von Stillegungsflächen
  • den Bau und die Pflege von Nisthilfen
  • Flursäuberungsaktionen
  • oder Ackerrandstreifenprogramme

um nur einige zu nennen.

Bei den "Gewinnern", die sich zum Nachteil anderer Tierarten oder deren Lebensräumen zu stark vermehren, greifen die Jäger durch gezielte Bejagung ein. Ebenso, wenn Wildtiere (z. B. Wildschweine) massive Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anrichten, sind die Jäger gesetzlich verpflichtet, hier regulierend einzugreifen.

Zu den Aufgaben der Jäger gehört ebenfalls, bei Verkehrsunfällen mit Wild, dieses zu bergen bzw. angefahrenes Wild im Sinne des Tierschutzes möglichst schnell von seinem Leiden zu erlösen. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.

Ein weiterer Gesichtspunkt der Jagd ist die Gewinnung von Wildbret. Durch die nachhaltige Nutzung dieser natürlich vorhandenen Ressourcen wird durch die Jäger ein hochwertiges, schmackhaftes, gesundes und nährstoffreiches Nahrungsmittel zur Verfügung gestellt.

Bei der vom "Deutschen Jagdschutz-Verband" ins Leben gerufenen Aktion "Lernort Natur" sind die Jäger in Friesland ebenso aktiv wie bei der Ferienpassaktion "Mit Kindern im Revier" oder bei Ausstellungen, wie z. B. dem "Tag des offenen Hofes".

Wenn Sie mehr über die Jagd in Friesland wissen möchten, senden Sie einfach eine E-Mail an folgende Adresse:

friesland-wilhelmshaven@ljn.de

Mitglied werden

Um Mitglied in der Jägerschaft Friesland-Wilhelmshaven e.V zu werden, ist es erforderlich, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Den Antrag können Sie auf der linken Textseite aufrufen. Sie finden den Aufnahmeantrag aber auch auf der Homepage der Landesjägerschaft unter

<link https: www.ljn.de ueber_uns fuer_unsere_mitglieder downloads>www.ljn.de/ueber_uns/fuer_unsere_mitglieder/downloads/

> Formulare > Aufnahmeantrag Landesjägerschaft Niedersachsen

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie diesen anschließend an den Schriftführer unserer Jägerschaft. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Wichtig: Wenn Sie zuvor Mitglied in einer anderen Jägerschaft waren, weisen Sie uns bitte die Zeit Ihrer Mitgliedschaft durch geeignete Unterlagen (z. B. Bescheinigung über die Mitgliedschaft durch die bisherige Jägerschaft) nach.

Über die Aufnahme in die Jägerschaft entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.