Kreisjägermeister

Myxomatose bei Feldhasen: Erste Nachweise in Deutschland – Ihre Mithilfe ist gefragt

26.09.2024

Die Myxomatose, eine durch das Myxomavirus (MYXV) ausgelöste Viruserkrankung, betrifft vor allem Wildkaninchen. Bei Ausbrüchen liegt die Sterblichkeitsrate bei bis zu 90 %. Bislang waren Übertragungen auf Feldhasen in Deutschland nur selten dokumentiert. Ende August wurden jedoch die ersten Nachweise der Krankheit bei Feldhasen im Kreis Wesel und benachbarten Regionen in Nordrhein-Westfalen registriert. Dr. Luise Fischer vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) konnte hier vermehrt den Erreger nachweisen. Auch in (süd-)westlichen Niedersachsen, nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen, mehren sich erste Verdachtsfälle. Es wird vermutet, dass Stechmücken die Übertragung des Virus vorantreiben.

Um die Ausbreitung der Myxomatose in der Feldhasenpopulation einzudämmen und weitere Ausbruchsherde zu identifizieren, bitten die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. sowie die zuständigen Behörden um Ihre Unterstützung.

Was Sie tun können:

  • Achten Sie verstärkt auf Fallwild. Bei sichtbaren Krankheitsmerkmalen informieren Sie bitte sofort die zuständige Behörde.
  • Revierinhaber sollten besonders auf kranke Feldhasen achten und diese bei Bedarf entnehmen.
  • Senden Sie verendete oder krank erscheinende Feldhasen zur Untersuchung an die zuständigen Stellen des LAVES in Hannover oder Oldenburg.
  • Verwenden Sie den bereitgestellten Untersuchungsbogen für die Einsendung.
  • Bitte vermerken Sie auf dem Einsendebogen, dass eine Kopie des Befundes an das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) gesendet wird.
  • Geben Sie im Vorbericht den Verdacht auf Myxomatose an.
  • Melden Sie auch Fälle von Myxomatose bei Wildkaninchen und senden Sie die Tiere an das LAVES oder die Kreisveterinärämter.
  • Führen Sie in Ihrem Revier eine Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer-Taxation) durch und melden Sie die Ergebnisse an die Landesjägerschaft im Rahmen der Wildtiererfassung (WTE), um mögliche Populationsrückgänge frühzeitig zu erkennen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Myxomatose bei Feldhasen unter Kontrolle zu bringen und die Ausbreitung in Niedersachsen und darüber hinaus zu verhindern.

Link auf den Untersuchungsbogen

Die Aujeszkysche Krankheit bei Hunden bleibt extrem selten

23.09.2024 

In den letzten Wochen wurden Fälle der seltenen Aujeszkyschen Krankheit bei Jagdhunden gemeldet, die zeitliche Nähe ist aber laut Experten eher auf einen ein Zufall zurückzuführen. Jagdhunde infizieren sich meist durch direkten Kontakt mit Schwarzwild, besonders über deren Sekrete, aber nicht über Blut oder Schweiß. Um die Hunde zu schützen, sollte direkter Kontakt mit Wildschweinen vermieden und kein rohes Wildbret verfüttert werden, da das Virus für Hunde tödlich ist.

Hier findet sich ein weiterführender Artikel, der vom DJV zur Verfügung gestellt wurde.

Aujeszkysche Krankheit - Informationen vom Deutschen Jagdverband

23.09.2024

Der Erreger der Aujeszkysche Krankheit (AK) zählt zu den Herpesviren und wird als Pseudorabiesvirus (PRV), Pseudowut oder Suides Herpesvirus 1 bezeichnet und hat sein natürliches Reservoir in Haus- und Wildschweinen.
Die auch als Pseudowut bezeichnete Krankheit verläuft bei den meisten Säugetieren tödlich, da sie Gehirn- und Rückenmarksentzündungen verursacht. Nach der Infektion breitet sich das Virus im Körper über die Blut- und Lymphgefäße und Nervenbahnen aus. Frischlinge verenden meist nach wenigen Tagen, zeigen vorher zentralnervöse Störungen und starken Juckreiz. Manche adulten Schweine überleben die Krankheit, die Viren persistieren in den Nervenbahnen und diese latenten Virusträger sind die eigentlichen Hauptwirte des Virus. Unter Stress wird das Virus reaktiviert und über Körperflüssigkeiten und dem Kot ausgeschieden. Die Ansteckung erfolgt über den Kontakt mit erkrankten Individuen oder über indirekten Kontakt z.B. die Nahrung. Daher kann das Verfüttern von rohem Schweinefleisch für Hunde oder Katzen tödlich sein. Seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei von AK. Allerdings treten seit einigen Jahren immer wieder Fälle von AK bei Wildschweinen in Deutschland auf.


Ein Merkblatt des Niedersächsichen Landesamts für Verbaucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur AK finden Sie hier.

Aujeszkysche Krankheit – Informationen für Jäger

23.09.2024 

Folgende Informationen wurden vom Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung gestellt:

Die Aujeszkysche Krankheit (AK), auch Pseudowut genannt, ist eine Viruserkrankung, die vorrangig bei Schweinen auftritt und die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. AK ist lediglich für Hausschweine anzeigepflichtig. Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass AK bei Wildschweinen in vielen Bundesländern vorkommt.
Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig, die Tiere sind latent infiziert. Eine landesweite Überwachung der Schwarzwildbestände auf AK erfolgt im Rahmen eines Monitorings.
Im Jahr 2011 wurden die ersten AK-positiven Befunde bei Wildschweinen in Niedersachsen bekannt. Zunächst waren die Nachweise auf die Landkreise Wolfenbüttel, Goslar sowie die Stadt Salzgitter begrenzt. Mittlerweile wurde die Viruserkrankung auch in den Landkreisen Celle, Uelzen, Helmstedt, Göttingen, in den Städten Braunschweig und Wolfsburg sowie im Heidekreis festgestellt.
Die Aujeszkysche Krankheit befällt aber nicht nur Schweine, sondern auch Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen. Für diese Tierarten ist eine Infektion immer tödlich. Es gibt keine Impfmöglichkeit. Die Ansteckung erfolgt i. d. R. über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Innereien infizierter Wildschweine oder durch den Kontakt mit Ex- und Sekreten. Für den Menschen ist AK ungefährlich.
Was müssen Jäger beachten?
Unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken.

  • Keinen rohen Aufbruch und rohes Fleisch von Schwarzwild an Hunde verfüttern.
  • Hunde vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten.
  • Kein Beuteln der erlegten Stücke.

Bei Infektionsverdacht unbedingt einen Tierarzt konsultieren und das Veterinäramt informieren (Juckreiz, Wesensveränderung, keine Futteraufnahme, Erbrechen, Lähmungserscheinungen usw.)
Bisher wurden nur wenige Fälle von AK-erkrankten Jagdhunden bekannt. Auch wenn andere Risiken für Jagdhunde deutlich höher sind, sollte das Risiko einer Infektion eines an Schwarzwild jagenden Hundes nicht unterschätzt werden.


Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, beachten?
Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung.

  • Nicht mit Jagdbekleidung in den Stall gehen.
  • Kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen.
  • Besondere Vorsicht beim Zerwirken und Entsorgen der nicht verwertbaren Reste.
  • Möglichst kein Schwarzwild anderer Jäger in eigene Wildkammer aufnehmen.

Nehmen Sie bereits bei Verdacht einer Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. Veterinäramt auf!

Weitere Informationen zur AK sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de eingestellt.

Allgemeine Infos zur Aujeszkyschen Krankheit

23.09.2024

Folgende Informationen wurden durch Frau Dr. Katrin Göbel vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt:

  • Das Virus verursacht beim Wildschwein meistens nur milde Symptome. Es kann zu Fruchtbarkeitsproblemen oder Aborten kommen. Aber in der Regel wird der Jäger bei Anblick eines kranken Tieres nichts auffälliges feststellen.
     
  • Das Virus bleibt - vergleichbar mit dem menschlichen Herpesvirus - im Tierkörper und kann in Stresssituationen oder bei Schwäche des Immunsystems erneut ausgeschieden werden.
     
  • Das Blut (Schweiß) der Wildschweine ist nicht infektiös. Die Übertragung des Virus geschieht wohl hauptsächlich über Fleisch bzw. Organe. Im Umkehrschluss bedeutet das, Jagdhunde, die die Schweine nicht anschärfen und kein Schweinefleisch fressen, sind relativ sicher.
     
  • Neben dem Schutz der Jagdhunde darf auch der Schutz der Hausschweine nicht vergessen werden. Hier gilt genau wie im Bezug aus ASP die strikte Trennung zwischen Jagd und Schweinebetrieb.

Handbuch Jagdstatistik Niedersachsen

15.02.2024

Hier ist das Handbuch zur Jagdstatistik zu finden. Es veranschaulicht Interessierten, was mit der Jagdstatistik möglich ist.

Wildfolgevereinbarung nach Änderungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes

27.10.2023

Die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Jahr 2022 hat zu Änderungen in Bezug auf die Wildfolge geführt (§ 27 NJagdG, Wildfolge, Tierschutz).
Um die praktischen Umsetzungen der neuen gesetzlichen Regelung, der vorher geltenden gesetzlichen Lage möglichst nah anzupassen, empfiehlt der Kreisjägermeister, Wildfolgevereinbarungen mit den jeweiligen Reviernachbarn schriftlich zu vereinbaren. Alle Jagdausübungsberechtigten müssen die Vereinbarungen unterzeichnen, und bei einem Pächterwechsel ist eine erneute Wildfolgevereinbarung erforderlich.

Ein Muster für eine Wildfolgevereinbarung steht zum Download zur Verfügung.

download hier

Trichinenprobe ist gebührenfrei

Die Aufhebung der Gebühr für die Trichinenuntzersuchung bei Frischlingen und Überläufern wurde bis zum 31.03.2025 verlängert

Außerdem ist ein Nachweis über die Größe des erlegten Wildschweines in Form des Leckers mit Zungengrund beizulegen, dieser kann dann vom Veterinäramt auch gleich als Trichinenprobe genutzt werden. Dazu das Formular wie im „download“ zu sehen als zusätzlichen  Begleitbogen für die Gebührenbefreiung nutzen.

Wildursprungsschein, Probenbegleitschein, Lecker mit Zungengrund und Kabevette mit Blut bei der Trichinenannahmestelle abgeben.

Probenbegleitschein ASP/KSP/AK

Hinweis: Bei Ausdruck muss in Farbe gedruckt werden, da der Probenbegleitschein maschinell gelesen wird!

download Probenbegleitschein hier

ASP Probeentnahme bei Fallwild Wildschweinen

download hier

Information zur Aujeszkyschen Krankheit

 Information zur Aujeszkyschen Krankheit (Informationen für Jäger und Pressemitteilung)

download hier

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