15.02.2024
Hier ist das Handbuch zur Jagdstatistik zu finden. Es veranschaulicht Interessierten, was mit der Jagdstatistik möglich ist.
27.10.2023
Die Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Jahr 2022 hat zu Änderungen in Bezug auf die Wildfolge geführt (§ 27 NJagdG, Wildfolge, Tierschutz).
Um die praktischen Umsetzungen der neuen gesetzlichen Regelung, der vorher geltenden gesetzlichen Lage möglichst nah anzupassen, empfiehlt der Kreisjägermeister, Wildfolgevereinbarungen mit den jeweiligen Reviernachbarn schriftlich zu vereinbaren. Alle Jagdausübungsberechtigten müssen die Vereinbarungen unterzeichnen, und bei einem Pächterwechsel ist eine erneute Wildfolgevereinbarung erforderlich.
Ein Muster für eine Wildfolgevereinbarung steht zum Download zur Verfügung.
Die Aufhebung der Gebühr für die Trichinenuntzersuchung bei Frischlingen und Überläufern wurde bis zum 31.03.2025 verlängert
Außerdem ist ein Nachweis über die Größe des erlegten Wildschweines in Form des Leckers mit Zungengrund beizulegen, dieser kann dann vom Veterinäramt auch gleich als Trichinenprobe genutzt werden. Dazu das Formular wie im „download“ zu sehen als zusätzlichen Begleitbogen für die Gebührenbefreiung nutzen.
Wildursprungsschein, Probenbegleitschein, Lecker mit Zungengrund und Kabevette mit Blut bei der Trichinenannahmestelle abgeben.
Probenbegleitschein ASP/KSP/AK
Hinweis: Bei Ausdruck muss in Farbe gedruckt werden, da der Probenbegleitschein maschinell gelesen wird!
Information zur Aujeszkyschen Krankheit (Informationen für Jäger und Pressemitteilung)