Um Wartezeiten zu vermeiden, weist die Untere Jagdbehörde daraufhin, dass für die Verlängerung des Jagdscheins um drei Jahre eine Versicherungsbestätigung für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis 31. März 2017 vorzulegen ist. Diese wird im Normalfall (z.B. von der GVO) automatisch Ende Januar/Anfang Februar den Versicherungsnehmern zugeschickt. Sollte man nur Jahresverträge abgeschlossen haben, so wird der Jagdschein auch nur für ein Jahr verlängert.